Handyverträge:Schlappe für Mobilfunker

Manche Handyverträge halten nicht das, was sie versprechen: Sie nehmen Einschränkungen bei bestimmten Handytarifen vor. Der EuGH kippt dieses Vorgehen nun.

Von Helmut Martin-Jung

Die Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat es den Unternehmen verboten, bei bestimmten Handytarifen Einschränkungen vorzunehmen. Optionen, die nicht auf Tarife angerechnet würden, genannt Zero Rating, liefen dem Prinzip des offenen Internetzugangs zuwider, hieß es im Urteil.

Darum ging es: Die Telekom hatte einen Mobilfunktarif angeboten, bei dem das Streamen von Filmen nicht auf die vertraglich festgelegte Datenmenge angerechnet werden sollte. Das Angebot "Stream on" funktionierte aber nur mit einer gedrosselten Datenrate, so dass die Nutzer die Filme nicht in hoher Auflösung zu sehen bekamen. Auf Druck der Bundesnetzagentur wurde diese Praxis zurückgenommen.

Vodafone hatte Streaming im EU-Ausland auf das monatliche Datenvolumen angerechnet - und das, obwohl innerhalb der EU gilt, dass man zu denselben Konditionen surfen und telefonieren kann wie zu Hause. Und bei Vodafone lief schließlich auch der Datenzähler beim sogenannten Tethering, also wenn jemand beim Streamen etwa sein Smartphone als Hotspot nutzt, um einem anderen Gerät Zugang zum Internet zu verschaffen. Praktiken wie diese, begründete der EuGH seine Entscheidungen, verstießen "gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln."

Den EuGH hatten zwei deutsche Gerichte um eine Entscheidung gebeten, bei denen die Mobilfunkanbieter geklagt hatten. Die deutschen Verfahren sind zwar damit noch nicht automatisch beendet. Aber der Rechtsrahmen, an den sich die deutsche Justiz halten muss, ist nun klar abgesteckt. Für die Mobilfunker sind die Prozesse also verloren.

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