EuGH-Urteil zu Downloads:Wenn Eltern nichts verraten wollen

EuGH-Urteil zu Downloads: Router mit Gefahren: Eltern haften für illegale Downloads.

Router mit Gefahren: Eltern haften für illegale Downloads.

(Foto: Jochen Tack/mauritius images)

Irgendwer in der Familie hat über das Wlan illegal Filme und Musik heruntergeladen. Kann man sich dann herausreden, weil man Eltern, Geschwister oder Kinder nicht verraten will? Ein neues EuGH-Urteil hilft nun der Industrie.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist ein ausgesprochen kunstvoller Paarlauf der Gerichte, den Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Bundesgerichtshof (BGH) bei der Haftung für illegales Herunterladen (Filesharing) vorführen. Immer wieder geht es dabei um die Wlan-Frage: Kann man sich auf die Familie rausreden, die den Anschluss ebenfalls nutzt - und genauere Auskünfte verweigern, weil man Eltern, Geschwister oder Kinder nicht verraten will? Der EuGH hat nun klargestellt: Durch den bloßen Hinweis auf Angehörige kann man sich nicht von der Haftung befreien.

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