EuGH-Urteil zu Ad-hoc-Mitteilungen:Unternehmen müssen Anleger früher informieren

Die obersten EU-Richter verpflichten Aktiengesellschaften, ihre Eigentümer frühzeitig über kursrelevante Entscheidungen zu informieren. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Rechte von Anlegern haben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt. In einem jahrelangen Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler-Chef Jürgen Schrempp 2005 erweitern die Luxemburger Richter das Recht der Anleger auf bessere Information. Das Urteil der obersten EU-Richter könnte weitreichende Folgen für die Rechte von Anlegern haben.

Konzerne müssten wichtige Personalentscheidungen nicht erst dann öffentlich machen, wenn sie bereits getroffen sind - sondern auch wenn sie vorbereitet werden und sehr wahrscheinlich sind, lautet das Urteil vom Donnerstag (Rechtssache C-19/11). Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH eingeschaltet und darum gebeten, den Begriff "präzise Information" zu bestimmen.

Geklagt hatte ein Aktionär, der sich 2005 von dem Autokonzern zu spät über Schrempps Ausscheiden informiert fühlte. Der Anleger hatte seine Aktien vor dem Rücktritt Schrempps im Juli verkauft. Da Schrempp seine Rücktrittsabsicht bereits am 17. Mai mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen hatte und nach und nach weitere Personen bei Daimler davon erfuhren, meinte der Kläger, das Unternehmen habe auch die Öffentlichkeit früher informieren müssen.

Die Richter gaben ihm recht. Die Pflicht zu einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung könne schon vor dem eigentlichen Beschluss bestehen, wenn eine Entscheidung in Zwischenschritten erfolge, lautet das Urteil. Mit dieser Auslegung präzisiert der Gerichtshof die EU-Richtlinie über Insidergeschäfte im Sinne der Anleger.

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