UrteilEuGH sagt Nein zum europäischen Mindestlohn

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Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. (Foto: Harald Tittel/Harald Tittel/dpa)

Geklagt hatten Dänemark und Schweden, die ihre Tarifautonomie gegen die EU verteidigen wollten. Eine Regulierung des Lohnniveaus auf EU-Ebene schließt das Urteil aber nicht aus.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Unter all den Punkten auf der To-do-Liste der Bundesregierung gibt es immerhin einen, der abgehakt ist: Die Anhebung des Mindestlohns ist seit Kurzem beschlossene Sache. Deshalb dürfte die Regierung aufmerksam nach Luxemburg geblickt haben, auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der zu prüfen hatte, ob die EU-Mindestlohnrichtlinie Deutschland zu einer weiteren Steigerung des Mindestlohns zwingen würde. An diesem Dienstag kam in diesem Punkt Entwarnung: Die Richtlinie ist zumindest in diesem Punkt nichtig – die EU war für einen derart tiefen Eingriff in die nationale Sozialordnung nicht zuständig.

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