Unter all den Punkten auf der To-do-Liste der Bundesregierung gibt es immerhin einen, der abgehakt ist: Die Anhebung des Mindestlohns ist seit Kurzem beschlossene Sache. Deshalb dürfte die Regierung aufmerksam nach Luxemburg geblickt haben, auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der zu prüfen hatte, ob die EU-Mindestlohnrichtlinie Deutschland zu einer weiteren Steigerung des Mindestlohns zwingen würde. An diesem Dienstag kam in diesem Punkt Entwarnung: Die Richtlinie ist zumindest in diesem Punkt nichtig – die EU war für einen derart tiefen Eingriff in die nationale Sozialordnung nicht zuständig.
UrteilEuGH sagt Nein zum europäischen Mindestlohn
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Geklagt hatten Dänemark und Schweden, die ihre Tarifautonomie gegen die EU verteidigen wollten. Eine Regulierung des Lohnniveaus auf EU-Ebene schließt das Urteil aber nicht aus.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Sozialstaat:Mindestlohn schlägt Bürgergeld
Angeblich lohnen sich schlecht bezahlte Jobs nicht mehr, weil man allein mit Sozialleistungen genauso gut dasteht. Eine Untersuchung zeigt nun, wie groß die Einkommensunterschiede wirklich sind. Selbst dann, wenn Beschäftigte nur Niedriglohn erhalten.
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