Schlachtung:EuGH: Kein Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Ausgeblutete Rinder

Im Kühlraum eines Schlachthofs in Hannover hängen ausgeblutete Rinder, die zuvor betäubt wurden.

(Foto: dpa)
  • Schlachtmethoden, bei denen aus religiösen Gründen auf eine Betäubung des Tieres verzichtet wird, sind nicht grundsätzlich gleichwertig mit jenen Techniken mit Betäubung, wenn es um das Wohl der Tiere geht.
  • Deshalb darf Fleisch aus solchen Produktionen nicht mit dem europäischen Bio-Siegel ausgezeichnet werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
  • Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, bezeichnete das Urteil als "Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft".

Fleisch, das aus rituellen Schlachtungen stammt, bei denen das Tier vorher nicht betäubt wurde, darf nicht das europäische Bio-Siegel tragen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Begründung: Diese Methoden hält das Leiden der Tiere nicht so gering wie möglich. Das jedoch sehen die Regeln für das Gütesiegel vor.

Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass die Betäubung die beste Technik ist, um das Tierwohl während der Schlachtung am wenigsten zu beeinträchtigen, hieß es vom Gerichtshof. Damit die Religionsfreiheit gewahrt bleibt, ist es im Rahmen ritueller Schlachtungen in der EU ausnahmsweise erlaubt, auf die Betäubung zu verzichten. Dafür muss ein präziser Schnitt mit einem scharfen Messer am Hals des Tieres gesetzt werden, damit es nicht unnötig lange Schmerzen empfindet. Das Tier leidet aber trotzdem mehr als bei einer Betäubung, die zur Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit führt. Daher sind diese rituellen Techniken nicht gleichwertig mit der im EU-Recht vorgeschriebenen Schlachtmethode, entschied das Gericht.

Antrag der Tierschützer wurde zunächst abgelehnt

Geklagt hatte eine Tierschutzorganisation in Frankreich, die erreichen wollte, dass als "halal" gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, aus "ökologischem/biologischem Landbau" zu stammen. Denn das Fleisch kam von Tieren, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Die Zertifizierungsstelle Ecocert hatte den Antrag der Tierschützer implizit abgelehnt, das zuständige französische Verwaltungsgericht hatte den EuGH um Rat gebeten.

In der entsprechenden EU-Verordnung zum Bio-Gütesiegel ist vorgeschrieben, dass in allen Stadien der Produktion strenge Tierschutznormen eingehalten werden: "Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten", heißt es in der entsprechenden Verordnung.

Ziel dieser Vorschriften sei es, hob der EUGH hervor, das Vertrauen der Verbraucher in Produkte, die als "ökologisch/biologisch" gekennzeichnet sind, zu wahren und zu rechtfertigen. Konsumenten sollten sicher sein können, dass Erzeugnisse, die das EU-Bio-Logo tragen, die höchsten Normen im Tierschutz erfüllen.

"Ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft"

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, bezeichnete das Urteil des EuGH als "Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft". Es zeuge von einer "großen Unkenntnis über das religiöse Schlachten". In Deutschland darf nur unter strengen Auflagen ohne Betäubung geschlachtet werden. Beim Schächten, dem rituellen Schlachten in Judentum und Islam, wird das Tier durch einen Kehlschnitt mit einem scharfen Messer getötet und blutet anschließend möglichst komplett aus. Denn in beiden Religionen ist der Verzehr von Blut verboten. Das Tier verliere innerhalb weniger Sekunden das Bewusstsein, sagte Schuster. Eine Betäubung dagegen könne ein Leiden verursachen. Zudem ist das Fleisch verletzter Tiere nach dem jüdischen Glauben nicht mehr koscher, also nicht erlaubt. Unter muslimischen Gelehrten ist diese Frage umstritten.

Auch Tierschützer sind sich nicht einig, wie sehr Rinder, Ziegen oder Hühner bei einem Halsschnitt leiden. Einige kritisieren das Schächten jedoch seit Langem vehement als unzulässige Qual für das Tier.

Im Fall des Halal-Hacksteaks ist nun wieder das Verwaltungsgericht in Versailles am Zug, da der EuGH nicht in nationalen Verfahren urteilt. Die Luxemburger Richter machen mit ihren Entscheidungen jedoch Vorgaben, die auch andere Gerichte in der EU binden. Überraschend war das Urteil insofern, als der EuGH nicht dem Vorschlag seines zuständigen Generalanwalts gefolgt war, das Bio-Siegel trotz betäubungsloser Schlachtung zuzulassen.

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