EuGH:Gutachten moniert VW-Thermofenster

Volkswagen droht im Rechtsstreit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In einem Gutachten des obersten europäischen Gerichts vertritt Generalanwalt Athanasios Rantos die Ansicht, dass sogenannte Thermofenster eine rechts- und somit vertragswidrige Abschalteinrichtung darstellen können. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde. VW hatte argumentiert, dass diese dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Ansicht der Wolfsburger kann ein Thermofenster auch weiterhin gerechtfertigt sein, wenn es etwa eine Fehlfunktion verhindere, die sich abrupt auf den Betrieb des Motors selbst auswirke und die nicht durch regelmäßige Wartung verhindert werden könne.

© SZ vom 24.09.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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