EuGH:EU-Kommission gewinnt gegen Google und Apple

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In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen von riesigen Tech-Konzernen wie Google verhindern kann. (Foto: Florian Gaertner/imago/photothek)

Die Tech-Riesen kassieren Niederlagen vor dem höchsten europäischen Gericht. Es geht um Wettbewerbsverzerrungen und Steuernachzahlungen.

Google hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine endgültige Niederlage kassiert. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und so seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und bestätigten damit eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.

Auch im Streit mit Apple um rund 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen siegte die EU-Kommission vor dem EuGH. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf.

Im Fall von Google geht es um einen langwierigen Streit über den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission hatte 2017 die Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Sie argumentierte, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH.

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Von Helmut Martin-Jung

Im Fall von Apple geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. 2020 setzte sich Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung. Mit dem Urteil des EuGH ist der Fall nun endgültig entschieden. Apple betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.

Brüssel kämpft seit Jahren gegen die Marktmacht der großen Tech-Konzerne

Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen diesen Wettbewerb nicht mit besonderen Vergünstigungen für einzelne Firmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik.

In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen der riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act, das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft allerdings schnell. Auch gegen bestimmte Steuerdeals zog die Brüsseler Behörde immer wieder ins Feld. Nicht immer waren die Maßnahmen erfolgreich, einige Beschlüsse wurden von europäischen Gerichten kassiert.

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