EuGH:Der Streifen im Käse ist geschützt

Europas oberste Richter verbieten Lebensmittel, die Verbraucher mit dem Original verwechseln könnten.

Von Michael Kläsgen, München

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass geschützte Ursprungsbezeichnungen auch das visuelle Erscheinungsbild von Lebensmitteln umfassen. Im konkreten Fall ging es um die französische Käsesorte Morbier. Ein schwarzer Streifen zieht sich durch die Mitte des Käses. Ursprünglich bestand der Streifen aus einer Kohleschicht, heute wird er aus pflanzlicher Kohle hergestellt. In der Produktbeschreibung des Käses wird der Streifen ausdrücklich genannt. Zum Rechtsstreit kam es, weil ein französischer Verband einen Käsehersteller verklagte, dessen Produkte ebenfalls mit einem schwarzen Streifen in der Mitte versehen sind und die aussehen wie ebenjener Käse, der unter dem Begriff "Morbier" geschützt ist. Das zuständige Pariser Gericht bat den EuGH um eine Auslegung, ob die ähnliche Optik Verbraucher irreführen kann.

Der EuGH bestätigt das und verbietet daher Produkte, die einem Erzeugnis mit eingetragenem Namen in Form und Erscheinungsbild so sehr ähneln, dass Verbraucher sie mit dem Original verwechseln könnten - selbst wenn sie anders heißen. Das hat weitreichende Konsequenzen. Damit sei geklärt, dass eine ganze Reihe bekannter Herkunftsangaben einen deutlich weiteren Schutz genießen als bislang angenommen, sagt Jonas Kiefer, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS.

"Frankenwein, Aceto Balsamico Tradizionale oder Culatello - eine ganze Reihe von Produkten mit EU-Herkunftsschutz weisen ein charakteristisches Erscheinungsbild auf", sagt Kiefer. Der Frankenwein wegen der Bocksbeutel, der Essig wegen der bauchigen Flaschen und der Schinken wegen der netzförmigen Außenform. "Die Hersteller dieser Produkte dürfen sich mit dem Urteil über einen besonders intensiven Schutz vor Nachahmung freuen." Das Urteil zeige: EU-geschützte Herkunftsangaben würden einen Sonderschutz genießen.

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