MarktmachtBestätigung der Google-Milliardenstrafe

Google setze Herstellern von Handys harte Bedingungen, damit diese Google-Apps vorinstallieren, sagt die EU-Kommission - und bekommt Unterstützung.
Google setze Herstellern von Handys harte Bedingungen, damit diese Google-Apps vorinstallieren, sagt die EU-Kommission - und bekommt Unterstützung. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Die EU-Kommission wirft dem Tech-Konzern vor, seine Macht im Markt auszunutzen. Google hatte Einwände gegen die hohe Strafe – womöglich aber unbegründet.

Im Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung von Google bei Smartphones schließt sich die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Forderung nach einer Milliardenstrafe an. Googles Einwände gegen die in erster Instanz festgelegte Strafe von über 4,1 Milliarden Euro seien unbegründet, schrieb Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen. Die Meinung der Generalanwältin ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend, sie folgen ihr aber häufig.

Die Kommission warf dem Tech-Riesen vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz für Googles App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und Browser vorinstallierten.

Der US-Konzern wolle seine Position bei Suchdiensten stärken, um seine Werbeanzeigen zu mehren, und habe dafür seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Brüsseler Behörde verdonnerte Google deshalb 2018 zu einer Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro. In erster Instanz reduzierte das Gericht der EU die Strafe auf rund 4,1 Milliarden Euro. Die Generalanwältin empfiehlt den Richterinnen und Richtern am EuGH, dieses Strafmaß zu bestätigen.

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