EU vs. Google:Gebühren für Apps

Der Internetkonzern möchte die Milliardenstrafe der EU für seine Praktiken bei seinem Handy-Betriebssystem Android möglichst vermeiden. Ob das mit den Vorschlägen gelingt, die Google jetzt vorgelegt hat, muss sich aber erst noch zeigen.

Von Helmut Martin-Jung

4,34 Milliarden Euro sind auch für einen erfolgsverwöhnten Konzern wie Google kein Pappenstiel. Deshalb hat Google vergangene Woche Klage gegen das Rekordbußgeld eingereicht, das EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dem Internetunternehmen aufgebrummt hatte. Das aber schafft die Forderung der EU nicht aus der Welt. Die Kommission wirft dem Konzern unlautere Praktiken beim Handy-Betriebssystem Android vor und verlangt diese zu unterbinden.

Google hat nun Vorschläge gemacht, wie das ab dem 29. Oktober vermieden werden soll. Wichtigster Änderungsvorschlag: Gerätehersteller, die zwar Google Apps wie etwa den Kartendienst Maps auf ihren Geräten installieren wollen, müssen nicht mehr zwangsweise auch die Google Suche oder Googles Browser Chrome mit auf die Handys packen. Sie müssen dann aber eine Lizenzgebühr an Google zahlen. Über deren Höhe schweigt sich das Unternehmen allerdings aus.

Außerdem soll es Handyherstellern künftig erlaubt sein, im europäischen Wirtschaftsraum auch Handys mit Abwandlungen von Android auszuliefern. Android ist zwar quelloffen, darf also von anderen modifiziert und weitergegeben werden. Google hatte das allerdings Herstellern untersagt, die auch Geräte mit vorinstallierten Google-Apps verkaufen wollten.

Ob das die Forderungen der EU wirklich erfüllt, wird sich Kommissarin Vestager genau ansehen. In der Praxis könnte es zum Beispiel ein Problem sein, dass viele Hersteller mit ihren Smartphones nicht viel verdienen. Schrumpften die Margen durch eine neue Google-Lizenzgebühr weiter zusammen, werden sich wohl viele wohl oder übel dazu entscheiden, zu den Google-Apps, die viele Nutzer sich wünschen, auch den Browser Chrome und die Suche zu installieren. Der Zwang wäre dann keiner, der mit Lizenzen ausgeübt wird (Wer die Suche nicht installiert, darf keine anderen Google-Apps installieren), sondern über Gebühren. Entscheidend wird folglich sein, wie hoch Google diese Gebühr veranschlagt.

Android-Chef Hiroshi Lockheimer unterstrich im Firmenblog, dass Google die Darstellung der Kommission weiter zurückweise. Während der Widerspruch vor Gericht jahrelang durch die Instanzen gehen kann, muss Google die Forderung der EU nach einer Änderung des Geschäftsmodells in Europa jedoch schon jetzt umsetzen.

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