Jahrelang war es für Modekonzerne billiger, nagelneue Kleidung zu vernichten, als sie weiterzuverkaufen. Genau das will die EU jetzt beenden. Große Unternehmen dürfen unverkaufte oder zurückgeschickte Kleidung, Schuhe und bestimmte Accessoires künftig grundsätzlich weder wegwerfen noch verbrennen. Stattdessen müssen sie die Ware verkaufen, spenden oder dafür sorgen, dass sie wiederverwendet beziehungsweise recycelt wird. Grundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2024. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist greift das Vernichtungsverbot nun zunächst für bestimmte Unternehmen. Die Zeit sollten die Unternehmen nutzen, um ihre Prozesse umzustellen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
ModekonzerneWas das EU-Vernichtungsverbot für Kleidung wirklich bedeutet
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Entschuldigung, wo geht es denn zum nächsten Altkleider-Container? Kleidung einfach zu vernichten, wird Konzernen in Europa nicht mehr so leicht gemacht. Konsumkritik von Natacha Belova und Dorian Chavez beim Theaterfestival Fidena.
Christoph Jendral/IMAGO/Funke Foto ServicesJahrelang ließen Modekonzerne tonnenweise neue Kleidung vernichten. Die EU zwingt sie nun zum Umdenken, lässt aber Schlupflöcher, die Fast-Fashion-Giganten längst entdeckt haben.
Von Michael Kläsgen, München
