EU-ParlamentZustimmung für umstrittene Cyberkriminalitäts-Konvention

Lesezeit: 3 Min.

Cyberkriminalität kann viele Formen annehmen.
Cyberkriminalität kann viele Formen annehmen.
Nicolas Armer/dpa

Einst von Russland und China mitinitiiert, jetzt vom EU-Parlament unterstützt: Menschenrechtsorganisationen bemängeln, dass die UN-Konvention nicht nur gegen Hacker hilft, sondern auch die Freiheit von Regierungskritikern weltweit einschränkt.

Von Joscha F. Westerkamp, Brüssel

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Haben Sie schon mal Erfahrungen mit Cyberkriminalität gemacht? Als der Digitalverband Bitkom dies vergangenes Jahr für eine Studie in Deutschland fragte, antworteten fast zwei Drittel der Menschen mit Ja – nur bezogen auf die vorigen zwölf Monate. Und vermutlich wären es noch mehr gewesen, hätten alle exakt gewusst, was genau zur Cyberkriminalität zählt. Das sind natürlich Betrug beim Onlineshopping, Drogendeals im Darknet und Computerviren. Es meint aber ebenso den sexuellen Missbrauch im Internet, KI-generierte Nacktbilder etwa oder anzügliche Chats mit Minderjährigen. Auch Mobbing auf Social Media gehört dazu.

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