Energiekrise:EU-Staaten wollen mehr Spielraum auf dem Strommarkt

Energiekrise: Die EU will auf dem Strommarkt Gewinne günstiger Kraftwerke zu Verbrauchern umverteilen.

Die EU will auf dem Strommarkt Gewinne günstiger Kraftwerke zu Verbrauchern umverteilen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die Energieminister sollen nun die EU-Initiativen gegen hohe Preise verabschieden. Demnach müssen die Mitgliedstaaten Gewinne abschöpfen und an Verbraucher verteilen. Doch die Regierungen drängen auf einige Ausnahmen.

Von Björn Finke, Brüssel

Für Europas Energiemärkte - und die Stromverbraucher - beginnt eine wichtige Woche. An diesem Freitag sollen die EU-Energieminister bei ihrem Treffen in Brüssel das Gesetz billigen, mit dem die Europäische Union Bürgern rasch gegen die hohen Preise helfen will. Außerdem wird die Kommission wohl schon am Mittwoch weitere Vorschläge zur Zukunft der Energiemärkte veröffentlichen. Für das Gesetz hat Tschechiens Regierung nun einen neuen Kompromisstext präsentiert. Die Tschechen führen gerade die Geschäfte im Ministerrat. Der Süddeutschen Zeitung liegt das 44-seitige Dokument vor. Demnach wollen sich die Regierungen mehr Flexibilität bei der Umsetzung einräumen.

Die Kommission legte den brisanten Verordnungsentwurf vor zwei Wochen vor. Damit er in Kraft treten kann, müssen die EU-Energieminister mehrheitlich zustimmen. Der Rechtsakt verpflichtet die Regierungen, die hohen Gewinne billiger Kraftwerke abzuschöpfen und mit den Erlösen Haushalte und Firmen zu unterstützen, die stark unter den Energiepreisen leiden. Die Bundesregierung plant so etwas ohnehin; der EU-Rechtsakt liefert dafür den Rahmen. Das Gesetz schreibt für Öko-, Braunkohle- und Atomstromanbieter eine Preisobergrenze von 180 Euro pro Megawattstunde fest. Der Börsenpreis für Elektrizität ist deutlich höher - die Differenz soll an die Staaten fließen. Grund für die hohen Notierungen sind die exorbitanten Kosten der Gaskraftwerke. Die bestimmen de facto den Börsenpreis für Strom.

Der neue Kompromisstext erlaubt es Regierungen sogar, weitere Maßnahmen einzuführen, um die günstigen Kraftwerke noch heftiger zu schröpfen. Gleichzeitig dürfen die Mitgliedstaaten aber großzügigere Limits setzen, wenn manche Anlagen nicht mit 180 Euro pro Megawattstunde auskommen sollten. Eine Änderung im Vergleich zum Kommissionsentwurf existiert auch bei der Solidarabgabe: Die Verordnung etabliert eine einmalige Sondersteuer für Öl-, Gas- und Kohleunternehmen. Die Regierungen sollen deren Jahresgewinn 2022 mit dem Durchschnitt der vier Vorjahre vergleichen, wie es jetzt im Gesetzestext heißt. Die Kommission wollte es bei drei Vorjahren belassen. Profit-Steigerungen über 20 Prozent sollen einer Sondersteuer von mindestens 33 Prozent unterliegen.

Daneben verlangt die Verordnung, dass Regierungen die zehn Prozent der Stunden mit dem höchsten Stromverbrauch identifizieren und den Verbrauch zu diesen Spitzenzeiten dann um mindestens fünf Prozent senken. Der Kompromisstext gibt den Mitgliedstaaten nun jedoch die Möglichkeit, die Spitzenzeit flexibler zu definieren. Es müssen also nicht unbedingt die zehn Prozent mit dem höchsten Bedarf sein. Stattdessen können die Regierungen andere Zeiträume wählen. Hauptsache ist, dass am Ende ausreichend Elektrizität eingespart wird. Besonders viel Freiheit erhalten die beiden Inselstaaten Malta und Zypern: Sie sind dem Kompromiss zufolge nicht verpflichtet, das Stromsparen und das Abschöpfen der Gewinne umzusetzen. Es ist rein freiwillig.

Stromnetze sollen digitaler werden

Bereits am Mittwoch wird die Kommission vermutlich weitere Vorschläge zum Energiemarkt präsentieren. Thema soll unter anderem sein, ob und wie Preis-Schwankungen gedämpft werden können. Die Volatilität führt dazu, dass Energiehändler und -versorger für ihre Bestellungen hohe Sicherheiten hinterlegen müssen - dies bringt manche Anbieter in Geldnöte.

Außerdem wird die Behörde einen Aktionsplan zur Digitalisierung der Energienetze vorstellen. Elektrizitätsanbieter und -verbraucher in der EU sollen künftig permanent Daten austauschen können, um die Versorgung effizienter und flexibler zu gestalten. In dem Aktionsplan, dessen 23-seitiger Entwurf der SZ vorliegt, verspricht die Kommission, bis März eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Investitionen in Digitalisierung sollen gefördert und Hürden abgebaut werden. Zudem will die Behörde Netzbetreiber dabei unterstützen, ein digitales Abbild des europäischen Netzes zu schaffen.

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