Süddeutsche Zeitung

EU: Streit ums Ei:Im Stall der freien Hühner

Zehn Wochen im Stall - drei Tage draußen: Dubiose Vorschriften lassen es zu, dass Freiland-Eier vor allem drinnen gelegt werden.

Daniela Kuhr

Als Tierschützer Ende November den "Skandal" um falschetikettierte Freiland-Eier aufdeckten, war die Aufregung groß. Verbraucher fühlten sich betrogen. Im Glauben, etwas Gutes für Tiere zu tun, hatten sie in der Vergangenheit teure Freilandeier gekauft. Doch die Tierschutzorganisation Peta konnte anhand von Filmen beweisen, dass die Eier in Wahrheit von Hühnern stammten, die keinerlei Auslauf hatten.

Inzwischen sind ein paar Wochen vergangen, verschiedene Stellen haben ermittelt. Und auch wenn die Sache noch nicht restlos geklärt ist, ist es doch gut möglich, dass alles ein wenig anders ablief als es anfangs den Eindruck machte. Dubios bleibt das Ganze dennoch.

Stallpflicht angeordnet

Die Erzeugergesellschaft Landkost-Ei räumt ein, dass sie die Hühner in ihren Betrieben in Bestensee und Spreenhagen (Brandenburg) in den vergangenen Monaten ganz überwiegend im Stall gehalten hat. "Das mussten wir machen, weil die Behörden wegen der Geflügelpest bis vor gut einer Woche Stallpflicht angeordnet hatten", sagt Landkost-Anwalt Walter Scheuerl.

In Spreenhagen habe das ganze Jahr über Stallpflicht geherrscht, in Bestenberg sei sie im März angeordnet worden. "Davor waren die Tiere draußen", versichert Scheuerl. Trotzdem hat Landkost die Eier aus beiden Betrieben das gesamte Jahr über als Freiland-Eier gekennzeichnet. Ein Widerspruch? "Nein", sagt Scheuerl. "Das ist völlig legal."

Die Vorschriften erlaubten, dass in den ersten drei Monaten nach Anordnung der Stallpflicht Eier weiter als Freiland-Eier gekennzeichnet werden dürfen, erklärt der Anwalt. Nach jeweils etwa zehn Wochen habe man sich über die Stallpflicht hinweggesetzt und die Tiere für drei bis fünf Tage ins Freie gelassen. Damit habe die Zwölf-Wochen-Frist erneut zu laufen begonnen. Obwohl die Tiere also wieder wochenlang in den Stall kamen, habe man ihre Eier durchgehend als Freiland-Eier kennzeichnen dürfen. Das sei im Einklang mit dem Gesetz.

"Das ist Betrug"

Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) kritisiert das Vorgehen trotzdem. Dieser Verein überprüft bei den Betrieben, die sich ihm angeschlossen haben, in unregelmäßigen Abständen, ob die Produzenten ihre Eier korrekt kennzeichnen, also mit einer 0 für Biohaltung, 1 für Freiland, 2 für Boden und 3 für Käfig.

"Wenn Landkost seine Hühner nur alle zehn Wochen für drei Tage nach draußen lässt, wäre es angemessen, die Eier nach einer gewissen Zeit nicht mehr mit Freilandhaltung, sondern mit Bodenhaltung zu kennzeichnen", sagt KAT-Geschäftsführer Caspar von der Crone. Notfalls müsse man die Vorschriften ändern, um das klarzustellen. "Der Verbraucher erwartet, dass Freilandhaltung drin ist, wo Freilandhaltung draufsteht."

Für die Tierschützer von Peta ist der Fall klar. "Das ist Betrug", sagt Peta-Experte Edmund Haferbeck. "Man kann nicht über Monate hinweg teure Freiland-Eier verkaufen und den Leuten verschweigen, dass die Tiere weitgehend im Stall gehalten wurden." Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt und will noch einige Zeugen anhören. "Nach unserem bisherigen Eindruck liegt aber eher keine Straftat vor", sagt ein Sprecher der Behörde. Dafür könnte Landkost etwas anderes blühen. Der zuständige Veterinäramtsleiter Thomas Maczek vernahm interessiert, dass sich Landkost alle zehn Wochen über die Stallpflicht hinweggesetzt hat. "Wenn das stimmt, ist das ein Verstoß gegen das Tierseuchengesetz." Und dafür kann es bis zu 25000 Euro Geldbuße geben.

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SZ vom 16.12.2008/hgn
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