Süddeutsche Zeitung

EU-Strafe:Wer bekommt die Milliarden, die Google zahlen soll?

  • 4,3 Milliarden Euro muss Google zahlen, weil es seine Marktmacht missbraucht haben soll.
  • Die Amerikaner lehnen die Strafe der EU-Kartellwächter ab. Die Rekordsumme könnte sich daher noch deutlich erhöhen.
  • Zahlt der Konzern doch, gibt es viele Profiteure.

Von Alexander Mühlauer

Es ist das mit Abstand höchste Bußgeld, das die EU-Kartellwächter je verhängt haben: 4,3 Milliarden Euro muss Google zahlen, weil es seine Marktmacht mit dem Smartphone-Betriebssystem Android missbraucht haben soll. Auch wenn der Technologiekonzern aus dem Silicon Valley bereits angekündigt hat, die Entscheidung der Europäischen Kommission anzufechten, muss er die Strafe sofort begleichen. Das Bußgeld fließt in den EU-Haushalt - und könnte damit allen Mitgliedsstaaten zugute kommen.

Es kann durchaus sein, dass sich die Rekordsumme sogar noch deutlich erhöht. Sollte Google die von der EU-Kommission als rechtswidrig eingestuften Geschäftspraktiken nicht binnen 90 Tagen ändern, drohen dem Unternehmen hohe Zwangsgelder von bis zu 15 Millionen Euro pro Tag. In Brüssel verweist man auf den ähnlich gelagerten Fall Microsoft. Im Jahr 2008 hatte die EU-Kommission ein Zwangsgeld verhängt, weil der US-Konzern die Forderungen der Behörde nicht umgesetzt hat. Dieses fiel am Ende fast doppelt so hoch aus wie die ursprüngliche Geldbuße.

Die Höhe einer Strafe richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie nach dem Umsatz des Unternehmens. Glaubt man EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, ist die Google-Strafe deshalb angemessen und nicht ungewöhnlich hoch. "Wir haben klare Richtlinien, um die Geldbuße zu kalkulieren", sagte die Dänin, als sie ihre Entscheidung in dieser Woche bekannt gab. "Und dann packen wir alles in unsere Matrix, legen den Hebel um und - puff - heraus kommt eine Zahl."

Es ist nicht das erste Mal, dass Google zu einer Strafe verdonnert wurde. Vor gut einem Jahr verhängte die Kommission eine Buße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Fall des Preisvergleichsdienstes Google Shopping. Google zog vor Gericht. Ausgang offen.

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SZ vom 21.07.2018/been
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