Süddeutsche Zeitung

Urteil:EuGH macht strenge Vorgaben bei Messung von Luftschadstoffen

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Dicke Luft in der Innenstadt, Kritik aus Brüssel, Fahrverbote: Deutschland und andere Staaten stehen unter Druck, weil in Dutzenden Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Bei der Luftschadstoff-Messung verstoßen schon vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen EU-Recht. Entscheidend seien die Werte an individuellen Messstationen, nicht Mittelwerte. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen sinnvoll platziert sind.

Vor Gericht ging es um einen Fall aus Belgien: Mehrere Brüsseler Bürger und die Umweltorganisation Clientearth hatten geklagt, weil die belgische Hauptstadt aus ihrer Sicht zu wenig gegen schmutzige Luft tut. Clientearth hatte nach eigenen Angaben entdeckt, dass Messstationen an zwei Brüsseler Hauptverkehrsstraßen zwischen 2008 und 2014 abgeschaltet waren. Formal geht es darum, ob der Brüsseler Luftreinhalteplan EU-Recht genügt. Doch das zuständige belgische Gericht bat den EuGH bei zwei Fragen um Auslegung der EU-Richtlinie über Luftqualität: Können Bürger gerichtlich überprüfen lassen, ob an der richtigen Stelle gemessen wird? Und ist ein zu hohes Ergebnis für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere Schadstoffe an einem einzigen Messpunkt schon eine Verletzung des EU-Grenzwerts?

Die zuständige Generalanwältin Juliane Kokott hatte im Februar ein Gutachten vorgelegt, in dem sie dafür plädierte, dass der Wert einer einzelnen Messstation ausschlaggebend sein solle - nicht der Mittelwert mehrerer Punkte. Sie argumentierte, dass überall, wo Grenzwerte überschritten würden, Gesundheitsfolgen zu befürchten seien. Und genau dort müsse auch etwas dagegen getan werden. Durchschnittswerte für ein größeres Gebiet oder einen Ballungsraum hätten wenig Bedeutung. Dieser Argumentation folgte der EuGH nun weitgehend.

Verkehrsminister Scheuer hatte mehrfach Zweifel geäußert

Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH gilt für alle Mitgliedsstaaten. Das Urteil stärkt die Rechte von Menschen, die unter hoher Schadstoffbelastung leiden, etwa Anwohner vielbefahrener Straßen. Sie können womöglich leichter klagen und Abhilfe einfordern, wenn Messwerte an einzelnen Punkten zu hoch ausfallen. Für Dieselfahrer dagegen ist das Urteil wohl keine gute Nachricht. Denn den Behörden wird so eine strikte Auslegung des EU-Rechts vorgegeben. Und wenn gar nichts anderes hilft, werden oft Fahrverbote für Diesel debattiert, die für Stickoxide verantwortlich gemacht werden.

Auch in Deutschland gibt es eine Debatte über die Messstationen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte mehrfach Zweifel an den Standorten von Messstationen geäußert. Es könne nicht sein, dass die Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden. Die Befürchtung war, dass Messergebnisse fälschlicherweise zu hoch ausfallen könnten und auf dieser Grundlage unnötig Fahrverbote erwogen würden. Die FDP sprach von "Messwahnsinn" und forderte ebenfalls, Messstellen nicht in unmittelbarer Nähe von Emissionsquellen aufzustellen. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) betonte stets, die deutschen Messpunkte seien nach EU-Recht korrekt. Dennoch gab sie eine Überprüfung in Auftrag, deren Ergebnis demnächst vorliegen soll.

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