EU-Regelung:"Sangría" wird geschützte Bezeichnung

Champagner und Cognac dürfen nur aus Frankreich kommen. Für Sangría gilt nun gemäß einer EU-Regelung Ähnliches - andere Hersteller müssen ihre Bowle umständlich umschreiben.

Bei alkoholischen Getränken ist es offenbar besonders wichtig, wo sie herkommen: So darf nur Schaumwein aus der gleichnamigen Region als Champagner bezeichnet werden, und auch der Name Cognac steht nur für Branntwein, dessen Trauben aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen. Jetzt gilt eine ähnliche Regel auch für ein Stück iberische Trinkkultur.

Ein Getränk darf in Zukunft nur noch unter der Bezeichnung "Sangría" verkauft werden, wenn es in Spanien oder Portugal hergestellt worden ist. Dies sieht eine EU-Regelung vor, die vom Europaparlament verabschiedet wurde. Sangría ist ein Bowle-ähnliches Getränk, das aus Rotwein, Fruchtstücken und -saft hergestellt und dem oft auch Weinbrand beigemischt wird.

Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel bestätigte, müssen die Hersteller in anderen EU-Ländern künftig die Bezeichnung "aromatisiertes Wein-Mischgetränk" verwenden. Sie dürfen "Sangría" demnach nur als zusätzlichen Hinweis verwenden und müssen auf dem Etikett angeben, in welchem Land das Getränk hergestellt wurde.

Die Regelung soll nach einer einjährigen Übergangszeit in Kraft treten. "Niemand wird in der EU daran gehindert, solche Getränke herzustellen", sagte der EU-Abgeordnete Andrés Perelló der spanischen Nachrichtenagentur Efe. "Aber mit der Neuregelung erhält eine traditionelle Branche in Spanien und Portugal einen besonderen rechtlichen Schutz."

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