EU-Verordnung:Wie nachhaltig sind Immobilienfonds?

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Wehende EU-Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission. Hier wurde die neue Verordnung vor wenigen Monaten vorgestellt.

(Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Seit April gelten in der EU ökologische Mindeststandards, die Anlegern mehr Orientierung bieten sollen. Klar ist schon jetzt: Die Finanzbranche hinkt den eigenen Erwartungen hinterher.

Von Jochen Bettzieche

Am 21. April hat die EU-Kommission die sogenannte Delegierte Verordnung zur Klimataxonomie vorgestellt. Klimataxonomie? Das ist in etwa das EU-Pendant zur deutschen Rechtsverordnung. Darin wird detailliert ausgearbeitet, was künftig den ökologischen Mindestanforderungen entspricht und was nicht. Eine der darin aufgeführten Branchen ist die Immobilienwirtschaft, vom Bau über die Verwaltung bis zum Abriss von Gebäuden.

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