Die Einstufung von Gas- und Atomkraft als klimafreundlich ist in der Europäischen Union weiterhin gültig. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch eine Klage Österreichs ab, das ein grünes Label für die Energiearten für nicht zulässig hält. Die Brüsseler Behörde sei berechtigt gewesen, davon auszugehen, dass bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten im Atom- und Gassektor unter gewissen Bedingungen erheblich zum Klimaschutz beitragen können, hieß es in dem Urteil. Die EU hatte Gas und Atomkraft im Jahr 2022 in ihre sogenannte Taxonomie für nachhaltige Investitionen aufgenommen.
Österreichs damalige Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte gegen diese Einstufung geklagt. Zur Begründung hieß es, die Atomenergie könne die Anforderung, keine erheblichen Umweltschäden zu verursachen, wegen des Problems des radioaktiven Abfalls nicht erfüllen. Die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die Taxonomie hatte 2022 tiefe Gräben zwischen den EU-Staaten offengelegt. Während Länder wie Spanien und Dänemark die Einstufung des CO₂-ausstoßenden Gases als nicht glaubwürdig kritisierten, befürworteten unter anderem Polen und Bulgarien die Regeln als Hilfe für den Ausstieg aus der besonders klimaschädlichen Kohle. Österreich gilt als entschiedener Gegner der Atomkraft und hat nie ein eigenes Kernkraftwerk betrieben.
