EU-Kommission:Streit um Rechtsstaatsklausel

Von Björn Finke, Brüssel

Deutschland kann mit dem EU-Parlament über den umstrittenen Rechtsstaatsmechanismus verhandeln. Die Klausel soll es der EU-Kommission erlauben, Zahlungen an Mitgliedstaaten auszusetzen, wenn dort der Rechtsstaat nicht funktioniert. Am Mittwoch erteilten die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten der Bundesregierung ein Verhandlungsmandat. Da Deutschland die rotierende Ratspräsidentschaft innehat, vertritt der deutsche EU-Botschafter Michael Clauß alle 27 Länder gegenüber dem Parlament. Die Abgeordneten fordern einen härteren Mechanismus, zugleich geht der Vorschlag der Bundesregierung für diese Klausel nach Ansicht von Ungarn und Polen bereits zu weit. Die zwei Regierungen konnten aber nicht verhindern, dass das Mandat per Mehrheitsbeschluss erteilt wurde. Der Streit um den Mechanismus erschwert die Einigung mit dem EU-Parlament über den Brüsseler Haushalt für die sieben Jahre von 2021 bis 2027 und den Corona-Hilfstopf. Die Zustimmung der Abgeordneten ist nötig, damit das Finanzpaket im Januar ohne Verzögerungen in Kraft treten kann.

Auf der anderen Seite drohen auch Ungarn und Polen mit ihrem Veto, sollte ihnen am Ende das Verhandlungsergebnis nicht passen. Botschafter Clauß ist beunruhigt: "Meine Sorge ist gewachsen, dass wir mit der zugespitzten Auseinandersetzung über den Rechtsstaatsmechanismus zunehmend in eine Blockade bei den Haushaltsverhandlungen laufen", sagte er. "Der Zeitplan verschiebt sich immer weiter nach hinten. Bereits jetzt sind Verzögerungen mit entsprechenden Konsequenzen für die wirtschaftliche Erholung Europas höchstwahrscheinlich kaum mehr vermeidbar."

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