JugendschutzEU-Kommission leitet Verfahren gegen Snapchat ein

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Die Plattform Snapchat erfordert ein Mindestalter von 13 Jahren. (Symbolbild).
Die Plattform Snapchat erfordert ein Mindestalter von 13 Jahren. (Symbolbild). Jakub Porzycki/NurPhoto/IMAGO
  • Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Snapchat ein, weil die App Kinder nicht ausreichend vor Cyber-Grooming und Werbung für Alkohol und Drogen schützt.
  • Snapchat überprüft die Altersangaben seiner Nutzer nicht, wodurch Kinder die App trotz Mindestalter von 13 Jahren nutzen können.
  • Erwachsene können sich als Jugendliche ausgeben und so leichter das Vertrauen von Kindern erschleichen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen.
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Die Brüsseler Behörde sieht in der App die Gefahr von Cyber-Grooming – und dass Kinder und Jugendliche Werbung für Vapes und Alkohol angezeigt bekommen. Außerdem werden die Altersangaben nicht überprüft.

Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, nimmt die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier. Die Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass Snapchat besonders junge Kinder nicht ausreichend an der Nutzung der Plattform hindert und leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein, wie sie mitteilte. In der Multimedia-Messaging-App seien Kinder unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cyber-Grooming) und Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt.

Bei vier Pornoseiten ist die Kommission bereits einen Schritt weiter: Pornhub, Stripchat, XNXX und Xvideos verstoßen nach vorläufiger Einschätzung gegen EU-Recht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen ihnen Geldstrafen von jeweils bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.

Beim Messenger-Dienst Snapchat beginnt die genaue Prüfung dagegen erst jetzt. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben. Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahre gibt es besondere Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter – ohne Überprüfung – anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.

Eine Gefahr sieht die Behörde umgekehrt auch darin, dass sich Erwachsene einfach als Jugendliche ausgeben könnten. Als vermeintlich Gleichaltrige könnten sie sich leichter das Vertrauen erschleichen und Jugendliche etwa dazu bringen, ihnen sexualisierte Bilder und Videos zu schicken. Auf Snapchat gäbe es zudem Informationen etwa zu Drogen oder dem Kauf von Vapes und Alkohol, und Snapchat-Nutzer würden versuchen, Jugendliche für kriminelle Aktivitäten anzuwerben.

Die EU-Kommission verdächtigt Snapchat, nicht genug gegen diese Gefahren zu tun und so gegen EU-Recht zu verstoßen. Die Behörde untersucht den Fall nun genauer und greift dabei auch auf Erkenntnisse einer niederländischen Untersuchung und Angaben der deutschen Bundesnetzagentur zurück. Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, wie bisher transparent mit der Kommission zusammenzuarbeiten.

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