Die EU-Kommission verhängt gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eine Strafe von 797,72 Millionen Euro. Das Unternehmen habe gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, weil es anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Bedingungen auferlegt habe, teilte die Behörde in Brüssel mit. Bei der Strafe geht es um die Plattform „Facebook Marketplace“, auf der Nutzerinnen und Nutzer neue und gebrauchte Artikel kaufen oder verkaufen können.
„Meta hat seinen Online-Kleinanzeigendienst ‚Facebook Marketplace‘ mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt“, kritisierte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager in einer Mitteilung. So habe Meta seinem eigenen Dienst Vorteile verschaffen wollen, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten nicht ausgleichen könnten. Die Brüsseler Behörde hatte bereits im Juni 2021 ein förmliches Verfahren wegen möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Facebook eingeleitet.
Meta kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Die Kommission habe keine Beweise gefunden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt worden seien, teilte der US-Konzern mit. „Die Realität ist, dass die Menschen ’Facebook Marketplace’ nutzen, weil sie es wollen, nicht weil sie es müssen.“ Meta wolle aber schnell und konstruktiv an einer Lösung arbeiten, die die kritisierten Punkte berücksichtige.
Auch der Umsatz wird berücksichtigt, um eine „Abschreckungswirkung“ zu erzielen
Die EU-Kommission kritisiert, dass durch die Verknüpfung des Online-Kleinanzeigendienstes „Facebook Marketplace“ mit dem sozialen Netzwerk Facebook alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zum Marketplace hätten und dies – ob sie es wünschten oder nicht – auch regelmäßig angezeigt werde. Konkurrenten des Kleinanzeigendienstes würden auf diese Weise vom Markt ausgeschlossen.
Nach Angaben der Kommission wurde bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigt, wie lange und wie schwer Meta gegen EU-Recht verstoßen habe. Zudem sei der Umsatz in die Berechnung eingeflossen. „Die Kommission hat auch den Gesamtumsatz von Meta berücksichtigt, um eine ausreichende Abschreckungswirkung auf ein Unternehmen zu erzielen, das über so große Ressourcen wie Meta verfügt“, heißt es.
Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Im März hatte die EU-Kommission bereits eine Wettbewerbsstrafe von 1,8 Milliarden Euro gegen den Tech-Giganten Apple verhängt. Dem US-Unternehmen wurde vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store zu missbrauchen. Auch gegen Google sind Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt worden.