Wettbewerb:EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

Wettbewerb: EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat einen Erfolg gegen Google erzielt.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat einen Erfolg gegen Google erzielt.

(Foto: Francisco Seco/AFP)

Sieg für Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: Google hat seine Marktmacht beim Preisvergleichsdienst Shopping missbraucht - und muss viel Geld zahlen.

Von Josef Kelnberger, Brüssel

Margrethe Vestager, seit 2014 die Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union, hat sich einen Namen gemacht als unerschrockene Kämpferin gegen die Tech-Giganten aus den USA. Legendär ist ihre Konfrontation mit dem Apple-Chef Tim Cook, der Anfang 2016 bei einem Gespräch mit der Dänin in deren Brüsseler Büro Berichten zufolge schier tobte, als es um Apples Steuerzahlungen in Europa ging. Wenig später verdonnerte Vestagers Behörde Cooks Konzern zu einer Steuernachzahlung an Irland in Höhe von 13 Milliarden Euro. Das war der größte Tag der dänischen Liberalen. Ihr schlimmster Tag war vermutlich der 15. Juli 2020. Während einer Kommissionsitzung wurde ihr ein Zettel gereicht: Das Europäische Gericht in Luxemburg habe die Strafe gegen Apple aufgehoben.

An diesem Mittwochvormittag saß Margrethe Vestager wieder in einem Treffen der Kommission, als eine der Stellvertreterinnen von Ursula von der Leyen leitete sie die Sitzung sogar. Und wieder wurde ihr eine Nachricht aus Luxemburg übermittelt. Diesmal lautete die Botschaft: Sieg. Das Gericht der EU (EuG) hat eine Wettbewerbsstrafe der Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google bestätigt. Es ging zwar um einige Milliarden weniger als im Steuerfall Apple. Aber bei ihrem Versuch, die Marktmacht der Tech-Konzerne aus den USA in Europa einzuhegen, ist das Urteil vom Mittwoch vielleicht sogar bedeutender.

In dem aktuellen Fall ging es um den Google-Preisvergleichsdienst "Shopping". Google habe seine Marktmacht missbraucht, indem es in den Suchergebnissen seinen eigenen Preisvergleichsdienst durch die Positionierung und das Design bevorzugt und dadurch die Ergebnisse von Mitbewerbern benachteiligt habe, sagte Vestager, als sie die Strafe im Jahr 2017 der Öffentlichkeit erklärte. Google hielt vor Gericht dagegen, man habe lediglich den Service für seine Kunden verbessert. Die Luxemburger Richter sehen das anders. Dem Konzern gehe es nicht darum, bessere Suchergebnisse über schlechtere zu stellen - sondern darum, den eigenen Dienst zu bevorzugen, hieß es in der Urteilsbegründung. Googles Suchmaschine stehe auch nicht in Konkurrenz mit Handelsplattformen wie Amazon - eine Suchmaschine sei eine "Infrastruktur", darauf beharrten die Richter. Insofern sei es "abnormal", wenn eigene Suchergebnisse gegenüber externen bevorzugt würden.

Das Urteil gilt nur für den Markt von Shopping-Suchdiensten

Nur in einem Punkt wurden Google und der Mutterkonzern Alphabet vom Gericht bestätigt: Entgegen der Behauptung der Kommission sei in diesem Fall keine wettbewerbsschädliche Wirkung für den allgemeinen Markt der Suchdienste festzustellen. Das Urteil gilt also nur für den Markt von Shopping-Suchdiensten. Google kann dagegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Ob Google das tut, blieb am Mittwoch zunächst unklar. Der Konzern teilte zunächst nur mit, man habe bereits 2017 für faire Bedingungen gesorgt, nachdem Vestager die Strafe ausgesprochen hatte, eine Behauptung, der Mitbewerber widersprechen.

Margrethe Vestager wird sich bestätigt fühlen durch das Urteil. Seit dem Jahr 2017 geht sie mit Wettbewerbsstrafen von teils historischem Ausmaß gegen Google vor. Die drei summieren sich auf mehr als acht Milliarden Euro. Um 4,34 Milliarden Euro geht es im Fall Android, dem meistverwendeten Smartphone-Betriebssystem der Welt. Durch "illegale Beschränkungen" für die Nutzung seines mobilen Systems habe Google die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zementiert, begründete Vestager im Juli 2018 die Strafe. Der Konzern müsse sein Geschäftsmodell ändern. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu: Bei der Suchmaschinen-Werbung im Google-Dienst "Adsense for Search" seien andere Anbieter unzulässigerweise behindert worden, teilte die Kommission mit. Mit "Adsense for Search" können Internetseiten die Google-Suchmaschinen einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Auch diese beiden Fälle sind vor Gericht gelandet, Entscheidungen stehen noch aus.

EU-Politiker begrüßten das Urteil am Mittwoch. Von einem "Erfolg für fairen Wettbewerb in der Digitalwirtschaft" sprach der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold. Er fügte jedoch hinzu: "Man sollte sich keine Illusionen machen, die Geldstrafe ist für Google kaum schmerzhaft." Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab erklärte: "Wir stehen für offene Märkte und fairen Wettbewerb und werden unsere Prinzipien allen Unternehmen aus aller Welt auferlegen. Das heutige Urteil des Gerichts der EU beweist, dass die Europäische Union dazu in der Lage ist." Mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) werde die EU nun dafür sorgen, dass die EU-Kommission in Zukunft eingreifen kann, bevor Schaden für den Wettbewerb entsteht.

Margrethe Vestager hat das Gesetz im Dezember 2020 vorgestellt, es wird gerade im Parlament behandelt. Das Gesetz wird sogenannte Gatekeeper definieren, die aufgrund ihrer schieren Größe verhindern können, dass Mitbewerber auf den Markt kommen. Diese Plattformen sollen streng reglementiert und von der EU-Kommission beaufsichtigt werden. Ausdrücklich soll ihnen verboten werden, eigene Dienste zu bevorzugen. "Wenn wir sehen, dass ein Gatekeeper die Regeln bricht, können wir Strafen verhängen", kündigte Vestager an. "Wenn es die Regeln immer wieder bricht, können wir strukturelle Änderungen verlangen." Kommissarin Vestager und Google werden sich wohl noch öfter begegnen.

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