Bei Instagram und Facebook genügt Kindern unter 13 Jahren offenbar weiterhin ein falsches Geburtsdatum, um die Plattformen zu nutzen. Die Europäische Kommission wirft dem Mutterkonzern Meta deshalb vor, gegen das Gesetz über digitale Dienste zu verstoßen. Der Konzern erkenne und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwochmorgen mit: Es gebe auf den beiden Plattformen „keine effektiven Kontrollen, selbst erklärte Geburtsdaten effektiv zu überprüfen“, schreibt die Kommission.
Zwar schrieben die Geschäftsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Das könnten Kinder aber einfach umgehen, indem sie bei der Kontoeröffnung ein zulässiges Alter eingeben. Zugleich sei die Melde-Funktion für Nutzer, die ein mutmaßlich zu junges Kind melden wollen, umständlich und ineffektiv: Laut Kommission brauche es bis zu sieben Klicks, um das Formular zu erreichen. Nach einer Meldung geschehe dann oft nichts. Der Konzern missachte damit seine Pflicht, die Risiken für unter 13-Jährige zu minimieren, nicht altersgerechte Inhalte angezeigt zu bekommen.
Die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste, im Englischen Digital Services Act (DSA), zielen genau darauf ab. Die Verordnung, im Prinzip ein Verbraucherschutzgesetz, ist eines der zentralen Regulierungsinstrumente der EU für die Digitalwirtschaft. Der DSA verpflichtet derzeit 21 designierte „sehr große Online-Plattformen“ mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU – darunter Facebook und Instagram – zu einer systematischen Risikovorsorge. Im konkreten Fall gehören dazu Systeme zur Schätzung oder Überprüfung des Alters von Nutzern, die nach Auslegung der Kommission „ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige“ gewährleisten sollen.
Die Ergebnisse sind vorläufig; Meta erhält nun Akteneinsicht, darf zu den Vorwürfen Stellung nehmen und hat Zeit, die mutmaßlichen Verstöße abzustellen. Die Kommission hatte im Mai 2024 ein formelles Verfahren gegen den Konzern eröffnet, das unter anderem den adäquaten Schutz von Kindern zum Gegenstand hatte. Sollte die Behörde am Ende bei ihrer Einschätzung bleiben, kann sie Meta formell einen Verstoß gegen den DSA bescheinigen. Dann droht dem Konzern eine Geldbuße, die sich nach der Schwere des Verstoßes richtet und bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen kann. Außerdem kann Brüssel Zwangsgelder verhängen, um Meta zur Einhaltung der Regeln zu bewegen.
Auch in den USA wächst der Druck auf die Plattformen
Andere Teile des Verfahrens laufen unterdessen weiter. Dabei geht es unter anderem allgemein um den Schutz Minderjähriger, um mögliche Gefahren für die psychische Gesundheit der Nutzer sowie um süchtig machendes Design der Apps. Die am Mittwoch bekannt gegebenen Vorwürfe sind mithin ein Teil dieses Komplexes, bei dem die Kommission jetzt die nächste Eskalationsstufe zündet.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat den DSA wiederholt als Zensurinstrument bezeichnet, dazu geschaffen, US-Tech-Konzerne zu gängeln. Gleichwohl wächst auch in den USA der Druck auf die Unternehmen. In einem wegweisenden Prozess hatte eine Jury in Los Angeles Ende März Meta und Alphabet zu Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt, weil ihre Plattformen Instagram und Youtube abhängig machten. Die Geschworenen sprachen der Klägerin, einschließlich Strafzahlungen, 4,2 Millionen Dollar von Meta und 1,8 Millionen Dollar von der Google-Mutter zu.
Ein Gericht in Santa Fe wiederum verhängte ebenfalls im März eine Geldstrafe von 375 Millionen Dollar gegen Meta. Der Konzern hat nach Überzeugung einer US-Jury wider besseres Wissen nicht genug für den Schutz junger Nutzer getan. Meta habe damit gegen zwei Verbraucherschutzgesetze des Bundesstaates New Mexico verstoßen. Der Konzern kündigte Berufung an.
Die Kommission stellte zuletzt eine App zur Altersverifikation vor, mit der sie das Problem fehlender Altersnachweise im Netz EU-weit lösen will. Sie soll es Nutzern ermöglichen, online nachzuweisen, dass sie alt genug sind – möglichst ohne Namen, Ausweisnummer oder andere persönliche Daten preiszugeben. Gedacht ist sie als Referenzmodell für Plattformen und Mitgliedstaaten, etwa beim Zugang zu Pornoseiten, Glücksspielangeboten oder anderen altersbeschränkten Diensten. Noch ist umstritten, ob es auch ein strenges, in ganz Europa einheitliches Alterslimit für den Zugang zu den großen Social-Media-Plattformen geben soll. IT-Sicherheitsexperten warnen vor unzureichendem Datenschutz, nachdem es Hackern binnen Minuten gelungen war, die App zu knacken.
