Mangelnder Kinderschutz in sozialen MedienEU ermittelt gegen Apple, Google, Youtube und Snapchat

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Wie schädlich sind bestimmte Apps für Kinder? Die Frage wird nun auch auf politischer Ebene immer dringlicher debattiert.
Wie schädlich sind bestimmte Apps für Kinder? Die Frage wird nun auch auf politischer Ebene immer dringlicher debattiert. (Foto: Annette Riedl/dpa)

Die EU-Kommission nimmt US-amerikanische Plattformen wegen möglicher Verletzungen von Kinderschutzregeln ins Visier. Es geht auch um die Frage, ob bestimmte Apps Kinder süchtig machen.

Apple, Snapchat sowie Google und Youtube werden von der Europäischen Kommission verdächtigt, Kinder auf ihren Plattformen nicht genug zu schützen. Die Brüsseler Behörde verlangt von den Tech-Konzernen daher nun Auskünfte zu ihren Sicherheitsvorkehrungen, wie die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei einem Treffen der EU-Digitalminister im dänischen Horsens mitteilte.

Grundlage dafür bietet das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Youtube steht nach Angaben der EU-Kommission in Verdacht, weil Altersbeschränkungen einfach zu umgehen seien. Außerdem soll geprüft werden, inwiefern Youtube mit seinen Algorithmen Kinder süchtig machen könnte.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte App-Entwicklern zuletzt vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen mit den Algorithmen ihrer Produkte süchtig zu machen. Sie kündigte an, bis Ende des Jahres eine Expertengruppe einzurichten, die über das weitere Vorgehen in der EU beraten soll.

Drogenkauf über Snapchat?

Die Brüsseler Behörde will zudem klären, ob Minderjährige auf den Software-Plattformen von Apple („App Store“) und Google („Google Play“) Glücksspiele, wie etwa Apps für Online-Casinos, herunterladen und spielen können.

Auf Snapchat könnte es laut EU für Minderjährige möglich sein, Drogen zu kaufen. Außerdem wird das Unternehmen verdächtigt, selbst festgelegte Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen. So gelinge es Kindern unter 13, die App zu nutzen, obwohl dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verboten sei.

Die EU eröffnet noch kein Verfahren gegen die Tech-Konzerne. Die Unternehmen können jetzt erläutern, wie sie verhindern, dass ihre Produkte Kindern schaden. Sie haben auch die Möglichkeit, Änderungen an ihren Diensten vorzunehmen, um den Verdacht auszuräumen.

Sieht sich die EU-Kommission jedoch bestätigt, könnte sie ein Verfahren wegen unzureichenden Kinder- und Jugendschutzes eröffnen. Gegen den Facebook-Konzern Meta läuft ein solches Verfahren bereits seit vergangenem Jahr. Im Juli hatte die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den Kinderschutzgesetzen veröffentlicht, der Unternehmen bei der Einhaltung helfen sollte.

USA kritisieren Digitalgesetze

Das Gesetz über digitale Dienste soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

In der Vergangenheit hatte das Gesetz auch für Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gesorgt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte europäische Digitalgesetze wie das DSA als wettbewerbsfeindlich. Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die EU-Regeln von „institutionalisierter Zensur“ gesprochen.

EU erhöht Druck auf digitale Konzerne

In den vergangenen Monaten wird von Brüssel vermehrt ein Augenmerk darauf gelegt, welche Erfahrungen Kinder und Jugendliche online machen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich zuletzt überraschend für eine Altersgrenze in den sozialen Netzwerken ausgesprochen. Die deutsche Politikerin verglich dabei mögliche Vorgaben für soziale Medien mit denen für Tabak und Alkohol.

Außerdem soll ein digitaler Alterscheck künftig verhindern, dass Kinder und Jugendliche auf Pornografie und andere nicht altersgerechte Inhalte im Internet zugreifen können. Dafür testen derzeit mehrere Mitgliedstaaten einen von der EU mitentwickelten Prototypen.

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