Süddeutsche Zeitung

Energiekrise:EU-Staaten unterstützen radikale Pläne für den Strommarkt

Die Kommission will hohe Gewinne billiger Kraftwerke umverteilen. In den Verhandlungen über das Gesetz zeigt sich, dass die Regierungen an Bord sind. Doch es gibt Änderungswünsche.

Von Björn Finke, Brüssel

Die EU-Regierungen wünschen sich bei den geplanten Maßnahmen gegen hohe Strompreise mehr Flexibilität. Ansonsten zeigen sie sich aber überwiegend einverstanden mit dem Gesetzentwurf der EU-Kommission. Dies geht aus einem Kompromissvorschlag hervor, den die tschechische Regierung am Montag verschickte und der der SZ vorliegt. Tschechien führt noch bis Jahresende die Geschäfte im Ministerrat, dem Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten.

Die Kommission präsentierte das brisante Gesetz vorige Woche. Damit es in Kraft treten kann, muss der Ministerrat zustimmen. Die Verordnung verpflichtet die Regierungen, die hohen Gewinne billiger Kraftwerke abzuschöpfen und mit den Erlösen Haushalte und Firmen zu unterstützen, die stark unter den Energiepreisen leiden. Die Bundesregierung plant so etwas ohnehin; der EU-Rechtsakt liefert dafür nun den Rahmen. Das Gesetz legt für Öko-, Kohle- und Atomstromanbieter eine Preisobergrenze von 180 Euro pro Megawattstunde fest. Der Börsenpreis für Elektrizität ist deutlich höher - die Differenz soll an die Staaten fließen.

Aus dem Kompromiss-Papier geht hervor, dass die Regierungen hier eine Ausnahme in das Gesetz hineinschreiben wollen: Können Kraftwerke, zum Beispiel mit Steinkohle befeuerte, beweisen, dass ihre Kosten 180 Euro pro Megawattstunde überschreiten, soll für sie eine höhere Preisobergrenze gelten. Diese würde von Aufsichtsbehörden bestimmt. Eine weitere Ergänzung der Regierungen widmet sich dem Problem, dass Strom auch abseits der Börsen gehandelt wird, mit Verträgen zwischen einzelnen Firmen. Da liegen die Preise oft deutlich unter der Börsennotierung, aber den Regierungen fehlen diese Daten. Deshalb soll in das Gesetz eine Verpflichtung für die Konzerne aufgenommen werden, die Behörden über sämtliche produzierten Mengen und Umsätze zu informieren.

Die Verordnung führt außerdem eine einmalige Solidarabgabe für Öl-, Gas- und Kohleunternehmen ein. Die Regierungen sollen deren Jahresgewinn 2022 mit dem Durchschnitt der drei Vorjahre vergleichen. Steigerungen über 20 Prozent sollen einer Sondersteuer von mindestens 33 Prozent unterliegen. Bei dem Thema wollen die Regierungen einen Passus einfügen, der Mitgliedstaaten von der Pflicht entbindet, die Steuer zu erheben, wenn in den Ländern bereits ähnliche Sonderabgaben für diese Branchen gelten. Allerdings müssen diese existierenden Sondersteuern vergleichbar hohe Einnahmen erzielen - ansonsten greift die Ausnahme nicht. Keine nennenswerten Änderungswünsche gibt es bei den Zielen zum Stromsparen, welche die Verordnung formuliert. Demnach soll der Verbrauch in Spitzenzeiten um fünf Prozent sinken.

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