EU:Abkommen mit Singapur

Das seit Jahren ausgehandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur kann in Kraft treten. Die EU-Staaten stimmten am Montag dem Vertrag zur Abschaffung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen zu. Er soll am Freitag am Rande des Europa-Asien-Gipfels in Brüssel unterzeichnet werden. Innerhalb von fünf Jahren sollen demnach fast alle Zölle wegfallen. Ausgenommen sind Importe von Fischereierzeugnissen und einigen landwirtschaftlichen Produkten nach Europa. Der Warenhandel der EU mit dem südostasiatischen Stadtstaat belief sich im vergangenen Jahr auf 53,3 Milliarden Euro. Die Verhandlungen über das Abkommen waren bereits im Jahr 2014 beendet worden. Der Europäische Gerichtshof hatte dann jedoch bemängelt, dass nationale Parlamente nicht an dem Abstimmungsverfahren beteiligt werden können, obwohl Teile des Abkommens nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Das Abkommen war daraufhin in zwei Teile gesplittet worden. Dem zweiten Teil - einem Abkommen zur Liberalisierung von Investitionen - stimmte der Rat am Montag ebenfalls zu. Anders als das Handelsabkommen muss dieses allerdings noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann.

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