Ermittlungen gegen Kartell bei Waschmitteln:Henkel-Konzern muss Millionenbuße zahlen

Wegen jahrelanger Preisabsprachen hat die französische Wettbewerbsaufsicht den Waschmittel-Hersteller Henkel zu 92 Millionen Euro Bußgeld verurteilt. Die Düsseldorfer wollen gegen die Entscheidung klagen - bei einem ähnlichen Fall, in dem es um Spülmaschinentabs ging, seien sie schließlich straffrei geblieben.

Beim letzten Kartellskandal kam der deutsche Waschmittelhersteller Henkel noch straffrei davon, jetzt ermittelt das französische Kartellamt erneut - und verhängte gegen den Düsseldorfer Persil-Produzenten und drei weitere Waschmittelhersteller wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 361,3 Millionen Euro. Allein Henkel soll 92,3 Millionen Euro zahlen.

Henkel

Das französische Kartellamt hat wegen Preisabsprachen gegen vier Waschmittelhersteller ermittelt und nun Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Der deutsche Konzern Henkel soll allein 92 Millionen zahlen, er will dagegen klagen.

(Foto: dpa)

Die Konzerne hätten jahrelang ihre Preise auf dem französischen Markt abgesprochen. Nach Angaben von Behördenchef Bruno Lasserre betrafen die Preisabsprachen den Zeitraum von 1997 bis 2004 und mit einigen wenigen Monaten Unterbrechung von Oktober 1998 bis November 1999.

Henkel kündigte eine Klage gegen das Bußgeld an. Das Unternehmen will stärker von der Kronzeugenregelung profitieren, die eine Absenkung oder sogar den Verzicht auf Bußgelder ermöglicht.

Der Wasch- und Reinigungsmittel-Konzern ist nicht zum ersten Mal mit illegalen Geschäften aus der Vergangenheit konfrontiert: Erst im vergangenen Monat hatte das Bundeskartellamt über Preisabsprachen bei Spülmaschinentabs in Deutschland berichtet, in die Henkel verwickelt war. Henkel ging in diesem Fall als Kronzeuge straffrei aus.

In Frankreich sollen die Markenartikler Henkel, Procter & Gamble, Colgate Palmolive und Unilever nach den Ermittlungen der Pariser Wettbewerbsbehörde jahrelang Preise und Werbeaktivitäten abgestimmt haben. Drei bis viermal im Jahr habe es dazu Treffen von Führungskräften in Pariser Hotels und Restaurants gegeben, berichteten die Kartellwächter. Leidtragende seien die Verbraucher gewesen, die durch die Absprachen höhere Preise für die viel benutzten Produkte hätten zahlen müssen.

Das höchste Bußgeld soll mit 233,6 Millionen Euro der US-Konzern Procter & Gamble zahlen. Gegen Colgate Palmolive verhängten die Wettbewerbshüter Strafzahlungen von 35,4 Millionen Euro. Der ebenfalls am Kartell beteiligte Konzern Unilever profitierte von der Kronzeugenregelung und ging straffrei aus.

Bußgeld-Rabatt von 25 Prozent

In Düsseldorf stieß das harte Vorgehen der französischen Wettbewerbsbehörde jedoch auf Unverständnis. "Henkel ist entschlossen, gegen diese Entscheidung zu klagen", erklärte das Unternehmen. Man sei weder mit dem Bußgeld noch mit der rechtlichen Bewertung einverstanden. Schließlich habe Henkel umfangreich mit den Kartellbehörden kooperiert und als erstes Unternehmen die europäische Dimension des Falles offengelegt. Der Fall stehe in direktem Zusammenhang mit bereits im April von der EU-Kommission geahndeten Kartellverstößen, für die Henkel volle Bußgeldfreiheit gewährt worden sei. Diese Praktiken seien als eine zusammenhängende Tat zu sehen, betonte das Unternehmen.

Die französischen Wettbewerbshüter selbst hatten in ihrer Erklärung betont, dass sie Henkel wegen seiner Kooperation eine Reduzierung des Bußgelds in Höhe von 25 Prozent gewährt hätten. Auswirkungen des Bußgeldes auf die Prognose für das Geschäftsjahr 2011 oder die Finanzziele 2012 erwartet der Konzern nicht.

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