Süddeutsche Zeitung

Erbschaftsteuer:Söders fragwürdige Gerechtigkeit

Die Erbschaftsteuer muss neu geregelt werden, fordern die Verfassungsrichter. Finanzminister Söder hat einen Plan, doch der wirkt absurd. Am Ende könnten noch mehr Unternehmenserben als bislang keinen Cent Steuern zahlen.

Kommentar von Nikolaus Piper

In Deutschland ist das Erben eine heikle Sache. Die Öffentlichkeit betrachtet Erben grundsätzlich mit Misstrauen, und was die Steuern betrifft, geht es extrem ungerecht zu: Wem seine Eltern Geld, Aktien und Häuser hinterlassen, der zahlt bis zu 30 Prozent Erbschaftsteuer; handelt es sich bei dem Vermögen allerdings um ein Familienunternehmen, dann bleibt der Erbe unbehelligt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis im Dezember völlig zu Recht für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Reform aufgetragen.

Jetzt hat Bayerns Finanzminister Markus Söder so eine Reformidee vorgelegt. Deren verblüffendes Ergebnis ist: Es wird sich eigentlich gar nichts ändern. Söder nutzt die Ausnahmen, die das Verfassungsgericht zugelassen hat, großzügig. Er begründet sie besser als dies bisher der Fall ist, er erweitert sie sogar noch, und am Ende bleiben vielleicht noch mehr Firmenerben als bisher steuerfrei. Wie kann das sein?

Wichtig ist es, sich zu erinnern, wozu die Erbschaftsteuer eigentlich da ist. Ihr Zweck ist es nicht, irgendwelchen Reichtum "wegzusteuern", so wie man dies an Stammtischen und bei Talkshows gerne so sagt. Die Steuer soll zwar auch umverteilen, Aufgabe aber ist es vor allem, das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zu sichern. Wer ein paar Millionen Euro erbt, der ist leistungsfähiger als derjenige, der dies nicht tut. Deshalb muss auch seine Steuerlast höher sein.

Nun hat diese Besteuerung aber auch unbeabsichtigte Nebenwirkungen. Sie kann so hoch ausfallen, dass Erben ihre Firma verkaufen müssen, nur um die Ansprüche des Finanzamts zu bedienen. Dies kann Arbeitsplätze kosten, zumindest aber wird auf diese Weise das in Deutschland so beliebte Modell des über mehrere Generationen familiengeführten Betriebes beschädigt. Im Zweifel zieht es ein potenzieller Erblasser (wie der Molkereiunternehmer Theo Müller) vor, seine künftigen Erben durch den völlig legalen Umzug in die Schweiz zu schonen.

Aus diesem Grund sagt das Verfassungsgericht auch, "dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellt, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien". Aber was macht Söder daraus? Er plant, dass "der Erhalt der mittelständischen und familiengeprägten Unternehmensstrukturen" ein Gesetzeszweck sein soll - und nicht einfach nur der Erhalt von Jobs. Auch Erben von Großunternehmen werden verschont, wenn das Unternehmen eine klare "Familienprägung" aufweist. Die Privilegierung der Firmenerben wird also noch zunehmen. Ob das Verfassungsgericht das gewollt hat?

Es ist merkwürdig mit dem Verhältnis der deutschen Politik zum Reichtum. Einerseits jubeln alle dem Ökonomen Thomas Piketty zu, der beklagt, dass der ererbte Reichtum immer weiter zunimmt. Andererseits ist man bereit, so im Vorbeigehen die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit weiter auszuhöhlen. Wohlgemerkt: Das Ziel, Erben nicht über das Finanzamt zum Verkauf ihres gut geführten Unternehmens zu zwingen, ist völlig legitim. Das kann aber nicht heißen, dass man die Erbschaftsteuer weiter aushöhlt wie ein Stück Käse. Es ist ein Fall, in dem fiskalische und wirtschaftspolitische Ziele im Konflikt liegen. Wahrscheinlich gibt es hier überhaupt keine klare Lösung, und die Politik muss sich durchwursteln. Das Durchwursteln hat ja das Verfassungsgericht schon in einem Urteil erlaubt. Die Frage ist jedoch, ob man dabei so weit gehen muss wie Söder.

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SZ vom 14.02.2015
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