Erbschaftsteuer:Schäuble folgt der SPD

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(Foto: Johannes Simon)

Der Bundesfinanzminister gibt der Wirtschaft bei der Erbschaftsteuer kaum nach. Aus dem revidierten Entwurf geht hervor, dass er eher auf die SPD als die Union hört.

Von Guido Bohsem, Berlin

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bleibt seiner Linie treu. Nur die Dinge, die das Bundesverfassungsgericht an der Erbschaftsteuer beanstandet hatte, wolle er ändern, hatte er immer wieder verkündet. Sein nun vorgelegter Referentenentwurf spricht dafür, dass er dies auch in die Tat umsetzen möchte. Lediglich kleinere Änderungen hat sein Haus im Vergleich zu den Eckpunkten vorgenommen, die in den vergangenen Monaten immer heftiger diskutiert wurden.

In der Union, vor allem aber aus der CSU, hatte man die Eckpunkte lautstark kritisiert. Man fürchtete, die Unternehmen würden durch Schäubles Pläne über Gebühr belastet. In der SPD hingegen forderte man den Finanzminister dazu auf, an seinen Vorstellungen festzuhalten und insbesondere die Wünsche der Schwesterpartei zu ignorieren. Schäuble hat nun ein bisschen auf die CSU gehört, vor allem aber auf die SPD. Das mag auch daran liegen, dass der Finanzminister in den vergangenen Monaten sehr oft mit CSU-Parteichef Horst Seehofer aneinander geraten und deshalb nicht gut auf ihn zu sprechen ist. Gleich zweimal setzte Seehofer durch, dass Schäuble seine Vorschläge zur Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern wieder einsammeln musste.

Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert hatte. Laut Entwurf soll nun wie bisher von der Steuer verschont werden, wer eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen über mehrere Jahre erhält. Jedoch wird die Anzahl der Beschäftigten auf drei begrenzt. Zudem sollen kleinere Firmen mit einem Unternehmenswert von bis zu einer Million Euro generell ausgenommen werden.

Für größere Betriebe sind flexible Regeln vorgesehen. In einer Bedürfnisprüfung müssen sie nachweisen, dass sie die Steuerlast nicht verkraften. Hier bleibt es bei der von Schäuble vorgeschlagenen, heftig umstrittenen Freigrenze von 20 Millionen Euro. Nach dem Referentenentwurf erhöht sich die Prüfschwelle aber auf 40 Millionen Euro, "wenn bestimmte qualitative Merkmale in den Gesellschaftsverträgen oder Satzungen vorliegen". Gemeint sind damit Kapitalbindungen der Eigner wie ein Ausschüttungsverbot.

Bei der Bedürfnisprüfung soll weiter privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden: "Hat der Erwerber genügend übrige Mittel zur Verfügung, um die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuerlast zu tragen, scheidet eine Verschonung aus", so der Entwurf. Neu ist eine Wahlmöglichkeit: Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will, kann auch auf ein Abschmelzmodell zurückgreifen.

Der Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner wertete Schäubles Vorschläge als vertretbar: "Der erste Entwurf setzt damit die Vorgaben des Verfassungsgerichts um und geht dabei auch auf die Bedürfnisse des Mittelstandes ein." Auch der stellvertretende SPD-Fraktionschef Carsten Schneider begrüßte im Gespräch mit der SZ Schäubles Vorschläge: "Jetzt muss er diesen guten Entwurf vor allem gegen die Christliche Stillstands Union durchsetzen, die die bayerischen Millionäre am Starnberger See schützen möchte." Sein Unions-Amtskollege Ralph Brinkhaus sagte, es sei gut, dass Schäuble auf Forderungen der Fachleute eingegangen ist. Viele Unternehmen prüfen nun womöglich, ob nun noch schnell nach dem alten Recht vererbt werden sollte. Schäuble hat dazu eine Frist gesetzt. Das Gesetz gilt vom Tag der Verkündung an.

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