Erbschaftsteuer:Ein Herz für Firmenerben

Plenarsitzung im Bayerischen Landtag

Bayerns Finanzminister Markus Söder (links) und der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (rechts, beide CSU), wollen unbedingt an Priviliegien für Firmenerben festhalten.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Mühsam hatten sich die Bundesländer auf neue Vorschriften bei der Besteuerung von Firmenerben geeinigt. Dabei hatte Bayern schon einige Privilegien durchgesetzt.
  • Jetzt weigert sich das Bundesland komplett, die beschlossenen Vorschriften umzusetzen.
  • Die anderen Bundesländer fürchten Nachteile, die SPD fordert ein Machtwort von Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Trotz des mühsam verabschiedeten Kompromisses zur künftigen Besteuerung von Firmenerben eskaliert abermals Streit darüber - dieses Mal um die Anwendung der neuen Vorschriften. Doris Ahnen, Finanzministerin in Rheinland-Pfalz, forderte Bayern am Mittwoch auf, die zwischen den Ländern abgestimmten Regeln auch umzusetzen. Ein bayerischer Sonderweg sei "nicht hinzunehmen", sagte die SPD-Politikerin. Auch Bayern müsse "die Erhebung der Erbschaftsteuer, wie alle anderen 15 Länder, auf Basis der gemeinsam vereinbarten Regeln vollziehen".

Ahnen sieht sich dazu veranlasst, weil sich der CSU-regierte Freistaat weigert, die geänderten Vorschriften des reformierten Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes anzuwenden. Das Finanzministerium in München hatte den Finanzämtern Bayerns am 25. Juli mitteilen lassen, die neuen Anwendungsvorschriften würden "von Bayern nicht mitgetragen und sind somit für die bayerischen Finanzämter nicht bindend". In dem Schreiben werden die Finanzämter gebeten, "im Zweifelsfall" beim Landesamt für Steuern vorzusprechen. Damit wenden 15 Bundesländer die neuen Vorschriften an, Bayern dagegen nicht. "Das ist ein einmaliger Fall und ein unhaltbarer Zustand", kritisiert Ahnen.

Finanzminister Markus Söder hatte bereits Anfang Juli mitgeteilt, dass Bayern einen Sonderweg gehen werde. Bayern lege einen Vorbehalt gegen die geänderten Vorschriften ein, schreibt Söder am 20. Juni an die Finanzminister der Länder und stellt drei Bedingungen für das Einlenken. Zwei Tage später stimmen die Länder über Söders Forderungen ab, Söder erleidet eine herbe Niederlage. Trotz des eindeutigen Votums teilt er dem Bundesfinanzministerium in Berlin am 7. Juli mit, dass der Freistaat auf dem Sonderweg besteht.

Das wollen die Länder offenbar nicht hinnehmen. Hintergrund ist die Sorge, dass der Fiskus im Freistaat die neuen Regeln beim Erben und Schenken weniger strikt auslegen könnte als die Finanzämter in anderen Bundesländern. Sie ist nicht unbegründet. Bayern gilt bereits als Steuerparadies. Die Gefahr einer Steuerprüfung durch Finanzbeamte ist in Bayern besonders gering. Zudem hatte Ministerpräsident Horst Seehofer schon während der Reform des Erbschaftsteuerrechts weitreichende Ausnahmen und Privilegien für Firmenerben durchgesetzt. Seehofer dringt zudem darauf, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren. Sollte er sich damit durchsetzen, fürchten Kritiker, dass Erben in Bayern bald keine Steuern mehr zahlen könnten. Das würde das einheitliche Eintreiben der Steuer in Deutschland gefährden und andere Bundesländer, die auf die Einnahmen angewiesen sind, massiv benachteiligen.

Die Erbschaftsteuer ist eine reine Ländersteuer. In den vergangenen vier Jahren waren die Einnahmen daraus deutlich angestiegen (Grafik). Das liegt vor allem daran, dass Familienunternehmen geplante Schenkungen oder Erbschaften vorgezogen hatten - aus Sorge davor, dass die Steuerregeln verschärft werden könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2014 die zahlreichen Privilegien für Firmenerben als verfassungswidrig bezeichnet und die Bundesregierung aufgefordert, nachzubessern. Im September 2016 einigten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss. Danach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Besteuerung verschont bleiben, wenn sie das Unternehmen über eine bestimmte Zeit hinaus fortführen und Arbeitsplätze sichern. Die neuen Regeln traten rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft.

Aus dem Schriftverkehr zwischen dem Münchner Finanzministerium und dem Bundesfinanzministerium geht nun hervor, dass sich auch der Bund bemüht, den Freistaat von seinem Sonderweg abzubringen. Berlin fürchtet andernfalls Steuerausfälle in anderen Ländern. "Da durch abweichende Rechtsauffassungen auch das Steueraufkommen anderer Länder betroffen sein kann, sollten wir uns über eine tragfähige Lösung verständigen", schreibt der Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium am 8. August an den Kollegen in München.

Der Bund will den Streit schnell beilegen und damit auch betroffenen Unternehmen rechtliche Sicherheit bieten. Nach der Sommerpause in Bayern soll es einen gemeinsamen Termin aller Ländervertreter geben, verlautete am Mittwoch aus dem Ministerium in der Wilhelmstraße. Dass Bayern einlenkt, ist allerdings nicht zu erwarten. Eine Sprecherin von Finanzminister Söder wies am Mittwoch alle Vorwürfe zurück. Die anderen Länder würden "einige Vorschriften gegen den Geist des gefundenen Kompromisses" anwenden wollen. Das werde Bayern nicht mittragen.

Die SPD kritisiert, dass der Bund nicht energisch genug gegen den Freistaat vorgeht. Fraktionsvize Carsten Schneider forderte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, er solle "die Samthandschuhe ausziehen". Die SPD erwarte, "dass das Bundesfinanzministerium eine klare Weisung erteilt". Er wies darauf hin, dass die Koalition gerade erst das Grundgesetz habe ändern lassen, um den Bund mehr Durchsetzungskraft und Weisungsbefugnis verleihen zu können. "Ein einheitlicher Steuervollzug", so Schneider, "ist auch eine Frage der Gerechtigkeit".

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