Erbschaftssteuer:Da geht noch was

Erbschaftssteuer: Ein Bescheid über die Erbschaftsteuer.

Ein Bescheid über die Erbschaftsteuer.

(Foto: Wolfram Kastl/dpa)

In Deutschland werden jedes Jahr Vermögen von etwa 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Doch nur ein Bruchteil davon geht in Form von Steuern an den Staat. Das lässt sich besser und gerechter regeln.

Kommentar von Hendrik Munsberg

Mitunter sind deutsche Finanzämter ausgesprochen zuvorkommend. Beispiel gefällig? Wer etwa Immobilienvermögen hat, das er an seine Kinder weitergeben möchte, darf mit schonender Behandlung der Steuerbehörden rechnen. Die besonders Cleveren warten nicht erst aufs Vererben, sondern erledigen das lieber schon zu Lebzeiten per Schenkung, weil man seinen direkten Nachkommen dann beträchtliche Vermögenswerte zukommen lassen kann - ganz ohne Steuerbelastung. Bei der Schenkung hat jedes Kind Freibeträge von jeweils 400 000 Euro - und zwar pro Elternteil. Macht bei zwei Kindern 1,6 Millionen Euro steuerfrei, bei vier Kindern das Doppelte: 3,2 Millionen Euro. Und wenn beide Eltern den Akt der Großzügigkeit um zehn Jahre überleben, steigen die Freibeträge der Nachkommen prompt sprunghaft auf insgesamt stolze 6,4 Millionen Euro. Wie praktisch, dass man, dazu passend, sein Anwesen auch in Bruchteilen steuerschonend verschenken kann. Doch, keine Sorge, auch bei der Erbschaftsteuer sind großzügige Freibeträge drin, etwa mit einem Supervermächtnis.

Zur SZ-Startseite
Pflegeserie Neue Wohnideen / Teil 8, 26.5.

SZ PlusEigenheim
:Zum ewigen Familienfrieden

Schenken oder vererben? Wie man die eigene Immobilie am klügsten an seine Kinder weiterreicht.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: