Erbschaftsrecht:Erben ist ungerecht - und sollte mit 100 Prozent besteuert werden

Erbschaftsrecht: Blick auf ein Villenviertel in Hamburg: Wer seinen Angehörigen viel hinterlassen möchte, müsste es per Schenkung tun - und entsprechend hohe Steuern bezahlen.

Blick auf ein Villenviertel in Hamburg: Wer seinen Angehörigen viel hinterlassen möchte, müsste es per Schenkung tun - und entsprechend hohe Steuern bezahlen.

(Foto: imago stock&people/imago/Hans Blossey)

"Kommunistisch, wachstumsfeindlich, wirklichkeitsvergessen": Die Kritik an einer hundertprozentigen Erbschaftsteuer ist oft heftig. Trotzdem wäre eine solche Abgabe richtig.

Gastbeitrag von Volker Grossmann und Guy Kirsch

Ohne Zweifel ist die Erbschaftsteuer eine der umstrittensten Steuern überhaupt. Es ist also nur verständlich, dass ein Vorschlag, der eine hundertprozentige Erbschaftsteuer vorsieht, geradezu als Provokation empfunden wird: Ein solcher Vorschlag sei wachstumsfeindlich, wirklichkeitsvergessen und - was auch immer das heißen mag - "kommunistisch". Bestenfalls könne man diesen Vorschlag als utopische Spielerei wahr-, wenn auch nicht ernst nehmen.

Der Vorschlag in seinen Grundzügen: Beim Tod des Erblassers soll das gesamte Erbe an einen Fonds abgeführt werden. Will sagen: Die Söhne und Töchter reicher Eltern erhalten vorerst nichts. Im Weiteren aber werden sie dann - wie alle anderen Mitglieder der heranwachsenden Generation - mit einem bestimmten Betrag ausgestattet. Der Vorschlag sieht demnach nicht nur vor, dass die einen das Erbe ihrer reichen Eltern nicht antreten können, sondern auch, dass alle ein Erbe erhalten. Was diese vielen dann jeweils mit "ihrem" Erbe machen, bleibt ihnen überlassen.

Dieser Vorschlag hat mit kollektivistischer Gleichmacherei nichts zu tun. Im Gegenteil: Er entspringt dem Engagement für einen individualistischen Liberalismus. In der Tat: Wer den Einzelnen ernst nimmt, muss es geradezu als Ärgernis empfinden, wenn die Söhne und Töchter reicher Väter im Zweifel nur deshalb besser als andere durch das Leben gehen können, weil sie reiche Eltern haben. Auch dann, wenn man nicht jede Ungleichheit als ungerecht empfindet, wird man darüber stolpern müssen, dass hier die einen oder anderen sich mehr als andere leisten können, ohne mehr als andere geleistet zu haben.

Gibt es nicht auch andere Wege, Elternliebe auszuleben?

Man mag hier einwenden wollen, dass es zwischen den Eltern und den Kindern Beziehungen gibt, die sich nicht in Heller und Pfennig in Testamenten niederschlagen, sondern dass die Väter etwa aus Liebe zu ihren Kindern diesen etwas hinterlassen wollen. Das ist - hoffentlich - in vielen, den meisten Familien der Fall. Es trifft nun gewiss zu, dass hohe Erbschaft- und Schenkungsteuern verhindern, dass sich die Zuneigung der Eltern für ihre Kinder in einer mehr oder weniger großen Vermögenshinterlassenschaft ausdrückt.

Die Frage ist, ob es nicht auch andere Wege gibt, die Verbindung der Generationen untereinander auszuleben. Wenn dies allerdings nicht der Fall sein sollte, man also um der intergenerationellen Verbundenheit willen glaubt, auf hohe Erbschaft- und Schenkungsteuern verzichten zu sollen, so sollte man ehrlich genug sein zu bekennen, dass man das liberal-individualistische Engagement wenigstens zum Teil verrät und feudal-tribalem Denken anhängt: Wie ehedem der Sohn im Zweifel nur deshalb ein Graf war, weil der Vater ein Graf war, so soll dann der Sohn ohne Weiteres bemittelt sein, weil der Vater bemittelt war.

Das eigene Ableben kann nicht perfekt geplant werden

Allerdings: Auch wenn man dem liberalen Engagement für den Einzelnen - für jeden Einzelnen - treu sein will, darf man sich keinen Illusionen hingeben: Wer kein Utopist sein will, muss die Argumente ernsthaft prüfen, die gegen ihre Einführung ins Feld geführt werden.

Dazu Folgendes: Viele Erbschaften sind der Tatsache geschuldet, dass das eigene Ableben nicht perfekt geplant werden kann. So mancher Erblasser möchte sein Vermögen gar nicht vererben, sondern hat den Zeitpunkt seines Todes falsch eingeschätzt. In diesem Fall würde kein Euro mehr gespart und produktiv in den Wirtschaftskreislauf eingebracht, wenn Erbschaften mit einem geringeren Steuersatz als 100 Prozent besteuert würden.

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