Finanzen:Sieben Erbrechts-Irrtümer - und was zu tun ist

Finanzen: Illustration: Jessy Asmus

Illustration: Jessy Asmus

Dass Ehepartner sowieso alles erben, undankbare Kinder oder die Pflegerin aber keinen Cent - solche Gerüchte halten sich hartnäckig. Beim Vererben kann viel schieflaufen, mit und ohne Testament.

Von Berrit Gräber

Fast 40 Jahre waren sie verheiratet. Ein Testament hatte das kinderlose Ehepaar aus dem oberbayerischen Siegsdorf aber nie gemacht. Glaubten beide doch fest, dass der überlebende Partner sowieso alles erbt. Doch das war ein furchtbarer Irrtum. Als der Mann mit 62 Jahren stirbt, steht die Witwe vor einem Scherbenhaufen. Kein Testament, keine Alleinerbin: Weil seine Eltern bereits tot sind, werden seine beiden Brüder zu Miterben - und die verlangen ihren Anteil. Die Witwe muss am Ende das Eigenheim verkaufen, um sie auszubezahlen. "Solche bitteren Fälle gibt es zuhauf, nur etwa jeder vierte Bürger schafft es, frühzeitig aufzuschreiben, wer mal was bekommen soll", sagt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Und selbst wer seinen letzten Willen niederschreibt, kann dabei viel falsch machen. Oder sitzt Halbwahrheiten und Gerüchten auf. Die Regeln rund um Testament und Erbrecht sind komplex. Hier sind die sieben gängigsten Fallstricke.

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