Kurz vor der Abspaltung der Kraftwerkstochter Uniper vom Eon-Konzern will das Bundeskabinett diesen Mittwoch noch einmal sicherstellen, dass die Atomrückstellungen von Eon dadurch nicht verschwinden. Das geht aus der Vorlage für die Kabinettssitzung hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin stellt sich die Bundesregierung hinter die Empfehlungen der Kommission, die sie für die Regelung der Atom-Altlast eingesetzt hatte.
"Die Bundesregierung prüft derzeit die Details und bereitet eine Gesetzesinitiative vor, um diese Empfehlungen umzusetzen", heißt es in der Vorlage. Dieser Vorschlag werde "insbesondere auch den Aspekt der Nachhaftung von abgespaltenen Konzernteilen umfassen". Derlei Pflichten sollten bestehen, bis die Unternehmen in einen Fonds die geforderten Mittel überwiesen haben, inklusive eines 35-prozentigen Risikoaufschlags. Damit stellt sich das Kabinett auch der Höhe nach hinter die Empfehlungen der 19-köpfigen Kommission.
Ein Gesetz über die Regelung der Nachhaftung liegt schon seit Monaten im Bundestag, wurde aber bislang nicht verabschiedet. Damit hätte die Gefahr eines rechtlichen Vakuums bestanden, wenn die Hauptversammlung des Eon-Konzerns in der kommenden Woche die Aufspaltung in die Kraftwerkstochter und die Rest-Eon beschließt.
Ohne eine Regelung der Haftungsfrage könnten am Ende die Steuerzahler für die nuklearen Altlasten von Eon aufkommen müssen. Als "zeitlicher Anknüpfungspunkt" für das Altlasten-Gesetz soll nun der Kabinettsbeschluss gelten. "Das bedeutet, dass etwaige Abspaltungen nach dem 1. Juni 2016 von der beabsichtigten Regelung erfasst werden", heißt es weiter dazu.