Entwurf des Finanzministeriums:Hickhack um die Flugsteuer

Ja, was denn nun? Der Streit über die Flugsteuer hält an, und jetzt soll es offenbar doch nur zwei Stufen geben.

Guido Bohsem, Berlin

Die Flugsteuer sorgt weiter für Streit in der Bundesregierung. Immer noch haben sich die zuständigen Ministerien nicht auf die Details der neuen Abgabe einigen könne. Laut jüngstem Entwurf des zuständigen Finanzministeriums soll es nun doch nur zwei Stufen geben. Für inländische Flüge und Flüge ins europäische Ausland sind demnach 13 Euro pro Passagier fällig. Langstreckenflüge werden mit einer Abgabe von 26 Euro belastet. Zeitweilig hatten sich die Staatssekretäre auf drei Stufen verständigt.

Landeanflug

Der Staat hält die Hand auf, er will an den Flugtickets verdienen.

(Foto: dpa)

In Regierungskreisen hieß es aber, auch der jüngste Entwurf des Finanzministeriums werde voraussichtlich wieder überarbeitet. Während das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) vor allem daran interessiert ist, dass dem Fiskus am Ende zusätzliche Einnahmen von einer Milliarde Euro pro Jahr zufließen, ringen vor allem das Wirtschafts- und Verkehrsministerium um die Details der Flugsteuer. So fürchtet Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), dass den hiesigen Fluggesellschaften - vor allem der Lufthansa und Air Berlin - Nachteile im Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten drohen. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) möchte die Steuer vorläufig auf zwei Jahre begrenzen.

Einigkeit erzielte die Regierung zunächst in der Frage, welche Ausnahmen es von der Flugsteuer geben soll. So wird die Abgabe nicht für Passagiere fällig, die in bis zu 2000 Kilogramm schweren Flugzeugen zu Rundflügen aufbrechen. Befreit von der Abgabe sind auch Fluggesellschaften, die Inseln zum Beispiel in der Nordsee anfliegen. Die Abgabe soll aber nur dann entfallen, wenn die Passagiere dort ihren Hauptwohnsitz haben, hoheitliche Aufgaben auf der Insel wahrnehmen oder Inselbewohner medizinisch versorgen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Insel sonst nur mit dem Schiff zu erreichen ist und der Flugplatz auf dem Festland nicht weiter als 20 Kilometer Luftlinie von der Küste entfernt ist. Alternativ darf der Flugplatz selbst auf einer Insel sein.

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