Entsenderichtlinie:Mit Boni und Zulagen

Die EU will die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer verbessern, um Sozialdumping zu verhindern - so, wie es Frankreich wollte. Doch sie lässt sich dafür viel Zeit.

Von Thomas Kirchner, Luxemburg

Der Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Länder werden künftig enge Grenzen gesetzt, um Sozialdumping zu verhindern. Damit hat sich die französische Regierung in der Europäischen Union durchgesetzt, sie hatte auf strengere Regeln gepocht. Die neue Richtlinie, auf die sich die EU-Sozialminister in Luxemburg einigten, folgt dem Grundsatz, wonach gleiche Arbeit am gleichen Ort gleich bezahlt werden soll. Und sie beschränkt die Dauer von Entsendungen auf zwölf, in Ausnahmefällen 18 Monate.

Das entspricht im Wesentlichen der Forderung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, der sich Deutschland angeschlossen hatte. Polen, Ungarn, Litauen und Lettland stimmten gegen die Reform. Sie erreichten, dass die Richtlinie erst vier Jahre nach der Verabschiedung in Kraft tritt. Zunächst müssen die Staaten sich noch mit dem Europäischen Parlament einigen, das wie die EU-Kommission für eine Befristung von zwei Jahren eintritt.

Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einer "ausgewogenen Vereinbarung". Sie sei fair für entsandte Arbeitnehmer. "Und sie ist fair für örtliche Arbeiter und Beschäftigte, die kein Unterbieten bei Löhnen wollen." Die amtierende Bundesarbeitsministerin Katarina Barley (SPD) sagte, der arbeitsrechtliche Schutz entsandter Arbeitnehmer werde "deutlich verbessert". Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte Kritik. "Dass es für europäische Unternehmen künftig faktisch einfacher sein soll, einen Beschäftigten nach Indien oder Chile zu entsenden als nach Frankreich oder Italien, wäre eine Rolle rückwärts gegen den Binnenmarkt", sagte ein BDA-Sprecher.

Die Entsenderichtlinie legt die Bedingungen fest, zu denen Firmen ihre Angestellten temporär zur Arbeit in andere EU-Länder schicken können. Sie erhalten dort meist den Mindestlohn, die Sozialabgaben fallen aber nur in der Höhe des Heimatlandes an. Dadurch können gerade Unternehmen aus Mittel- und Osteuropa günstige Dienstleistungen anbieten. Diese Praxis macht den Binnenmarkt flexibler und senkt über mehr Wettbewerb auch die Preise. Gewerkschaften kritisieren jedoch die Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer und das Untergraben von Sozialstandards. Vor allem Frankreich, Deutschland und Belgien, die etwa die Hälfte aller in der EU entsendeten Arbeitnehmer aufnehmen, halten die Regelung für unfair. Gerade Frankreich ist von möglichem Sozialdumping aber nur schwach betroffen: Laut der Brüsseler Denkfabrik Bruegel stammt nicht einmal jeder Vierte nach Frankreich Entsandte aus einem Niedriglohnland. In Deutschland sind es 62 Prozent.

Künftig soll ein Arbeitnehmer von Beginn an nach den Gesetzen des Gastlands entlohnt werden. Er erhielte auch die Boni, Prämien und ortsübliche Zulagen - es gilt immer die für Arbeitnehmer günstigste Variante. Nach zwölf Monaten bekäme er automatisch die Arbeitsrechte des Gastlands, also etwa auch den Kündigungsschutz. Davon profitieren dürfte allerdings nur ein kleiner Teil der Entsandten, weil diese im Durchschnitt lediglich vier Monate im Ausland bleiben. Beim Speditionsgewerbe sollen vorerst die alten Regeln in Kraft bleiben, in dieser Branche wird später separat reguliert.

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