Entscheidung des Bundessozialgerichts:Bulgarin hat Anspruch auf Hartz IV

Schwanger, arbeitslos, bedürftig: Das Bundessozialgericht hat einer jungen Frau aus Bulgarien Recht gegeben, die von der Stadt Stuttgart Sozialleistungen eingefordert hat. Das Urteil könnte nun auch anderen Einwanderern aus EU-Staaten helfen.

Lazarinka R. hat doch noch gewonnen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch nicht nur der jungen Bulgarin Recht gegeben. Womöglich profitieren davon auch noch viele andere Einwanderer aus EU-Nachbarstaaten, die in Deutschland ein neues Leben wagen.

Die 24-Jährige war im Juli 2009 aus ihrer Heimat nach Stuttgart gekommen, einem Bericht des Spiegels zufolge arbeitete sie dort zunächst schwarz als Kellnerin. Als die Frau im Jahr darauf dann schwanger wurde, ihren Job verlor und eine Arbeitsgenehmigung beantragte, wurde sie von den Behörden abgewiesen.

Also zog Lazarinka R. vor das Landessozialgericht (LSG) und klagte gegen die Stadt Stuttgart. Damit hatte sie damals keinen Erfolg, weil das Gericht annahm, dass sie nur zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen war. Das BSG sieht dies nun anders.

Denn Lazarinka R. hielt sich zur Zeit der Klage bereits seit etwa einem Jahr in Deutschland auf und wollte mit ihrem Lebensgefährten, der eine dauerhaufte Aufenthaltsberechtigung besitzt, in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Außerdem erwarteten die beiden ja ein Kind. Das BSG sah es deshalb als erwiesen an, dass die Frau langfristig in Deutschland bleiben wollte und eben nicht nur vorübergehend zum Arbeiten. Die Revision von Lazarinka R. hatte Erfolg.

Die Stadt muss ihr "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II" zahlen, wie es in einem Bericht des BSG heißt - die Bulgarin hat Anspruch auf Hartz IV. Das Urteil könnte von nun an auch für andere Fälle wegweisend sein. Denn Einwanderer aus neuen EU-Ländern haben zwar dank des Europäischen Fürsorgeabkommens eigentlich gleichberechtigte Ansprüche auf Sozialleistungen, so wie deutsche Staatsbürger sie haben.

Doch die Bundesregierung hat dieses Abkommen eingeschränkt, um eine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme gerade aus krisengeschüttelten EU-Ländern zu verhindern. Das BSG stellt diese Sonderregel nun mit seinem Urteil infrage - und könnte künftig auch in vergleichbaren Fällen für Gleichberechtigung sorgen.

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