Entlastungen 2020:Ein bisschen mehr Geld für alle

Bundesland Schleswig-Holstein

Eine Familie geht bei Sonnenuntergang durch die Salzwiesen im Watt in Schleswig-Holstein. Für Familien bleibt 2020 netto mehr übrig.

(Foto: dpa)

Die große Reform ist wieder ausgeblieben. Trotzdem bleibt für die Steuerzahler in Deutschland im kommenden Jahr mehr Netto vom Brutto übrig. Wie viel, hängt allerdings vom Einkommen ab.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Gefühlt ist der umstrittene Solidaritätszuschlag schon einige Dutzendmale abgeschafft worden; tatsächlich aber wird er auch im Jahr 2020 noch voll gezahlt werden müssen. Erst ab 2021 soll der Soli, wie die Zusatzabgabe auf die Einkommensteuer beinahe liebevoll genannt wird, für ungefähr neunzig Prozent der Steuerzahler entfallen. Weil aber beim Soli 2020 alles bleibt, wie es 2019 war, werden die Bundesbürger auch nächstes Jahr nur ein bisschen mehr im Portemonnaie haben als dieses Jahr.

Die gute Nachricht ist: 2020 werden trotzdem alle entlastet, die Steuern zahlen. Wie viel Geld jeder mehr übrig hat, hängt vom Einkommen ab und davon, ob die Person einzeln oder zusammen veranlagt wird und ob es Kinder gibt. Es können sieben Euro mehr sein bei geringverdienenden Singles - oder insgesamt 870 Euro bei höchstverdienenden Paaren mit Kindern. Das zeigen Berechnungen, die Frank Hechtner, Steuer-Professor an der TU Kaiserslautern, für die Süddeutsche Zeitung erstellt hat (siehe Tabelle unten).

Die Entlastungen, sagt Hechtner, "basieren überwiegend aus den bereits im Koalitionsvertrag festgelegten Änderungen". Sein größter Kritikpunkt an der Arbeit der großen Koalition? "Eine strukturelle Reform des Einkommensteuertarifs ist leider weiterhin nicht in Sicht."

Steuerfreibeträge

Dass 2020 für alle mehr Netto vom Brutto bleibt, ist auf einige kleine Veränderungen zurückzuführen, zu denen die Bundesregierung entweder verpflichtet ist oder die von der großen Koalition beschlossen und in den Koalitionsvertrag geschrieben worden sind. Dazu gehört, dass das zum 1. Juli 2019 erhöhte Kindergeld erst 2020 volljährig wirksam wird. Zudem hat die Bundesregierung gemäß ihrer Verpflichtung die Freibeträge für das steuerliche Existenzminimum sowie den Kinderfreibetrag überprüft und die steuerliche Abschreibung für geleistete Zahlungen zur Rentenvorsorge erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag für 2020 steigt um 240 Euro auf 9408 Euro jährlich. Bis zu diesem Betrag werden keine Steuern fällig. Auch das sächliche Existenzminimum für Kinder wird für 2020 erhöht - und zwar stärker als in den vergangenen Jahren. Der Kinderfreibetrag steigt analog des erhöhten Kindergeldes von 2490 Euro je Elternteil auf 2586 Euro je Elternteil. Das sind bei Alleinerziehenden 96 Euro mehr und bei zusammen veranlagten Paaren 192 Euro mehr. Der Kinderfreibetrag wurde so erhöht, dass er ökonomisch der vollen Jahreswirkung des erhöhten Kindergeldes entspricht. Unverändert geblieben ist der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Sozialversicherungsbeiträge

Auch bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen ändern sich Kleinigkeiten; der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Prozentpunkt auf 2,40 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

Weil die Löhne steigen, erhöhen sich auch die Beträge, bis zu welchen Abgaben an die Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Diese Grenze wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet. Übersteigt das Bruttoeinkommen diese Grenze, ist der darüber liegende Teil des Einkommens sozialabgabenfrei.

Beitragsbemessungsgrenzen

Da die im Osten gezahlten Löhne auch im dreißigsten Jahr der Einheit geringer ausfallen als die im Westen Deutschlands gezahlten, unterscheiden sich auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2020 müssen Arbeitnehmer im Westen bis zu einem monatlichen Brutto von 6900 Euro (2019: 6700 Euro) monatliche Beiträge in den Renten- und die Arbeitslosenkasse einzahlen.

Im Osten Deutschlands ist bei 6450 Euro (2019: 6150 Euro) Schluss. Dass die Bemessungsgrenzen unterschiedlich stark steigen, liegt daran, dass die Löhne im Osten deutlicher angezogen haben als im Westen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in Ost und West im Jahr 2020 auf ein beitragspflichtiges Bruttoeinkommen in Höhe von 4687,50 Euro fällig; damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr um 150 Euro höher als 2019.

Bei allen Sozialversicherungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch die Beitragszahlungen. Die Sätze liegen 2020 bei 18,60 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung; 2,40 Prozent für die Arbeitslosenversicherung; 15,70 Prozent für die Krankenversicherung und 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung.

Die höheren Beitragsbemessungsgrenzen sind auch ursächlich dafür, warum die Entlastungen bei einem Bruttoeinkommen von 6500 Euro vergleichsweise hoch ausfallen. Die Minderung der Entlastungen mit steigender Einkommenshöhe bei einem monatlichen Einkommen zwischen 5000 Euro und 7000 Euro geht genau auf diesen Effekt zurück. Die steuerlichen Entlastungen werden hier durch die zusätzlichen Abgabenbelastungen in den Sozialversicherungen teilweise aufgezehrt. Alleinerziehende haben tendenziell mehr Netto vom Brutto, weil sich das höhere Kindergeld und der erhöhte Kinderfreibetrag auswirken. Achtung: Am höchsten entlastet werden einzelveranlagte Singles ab 25 000 Euro monatlichem Einkommen, weil erst bei diesem Bruttolohn der höchste Grenzsteuersatz von 45 Prozent erreicht wird.

Zusammen veranlagte Paaren mit zwei Kindern werden 2020 allein wegen des höheren Kindergeldes 120 Euro jährlich mehr zur Verfügung haben. Die maximale steuerliche Entlastung tritt ein, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen über 541 002 Euro jährlich liegt; das wäre beispielsweise das Fall, wenn ein Partner 45 000 Euro und der andere Partner 4000 Euro monatlich verdiente.

Wer Strom tankt, wird belohnt

Entlasten und fordern - unter diesen Stichworten hat die große Koalition im abgelaufenen Jahr einige Gesetze verabschiedet. Nein, es sind wieder einmal keine großen Reformen gelungen. Aber Union und SPD haben sich auf viele kleine Einzelmaßnahmen verständigt, die sich in den Bilanzen der Unternehmen und im privaten Portemonnaie auswirken werden. Im Jahressteuergesetz ist für elektrische Nutz- und Lieferfahrzeuge eine zeitlich befristete, großzügige Sonderabschreibung vereinbart worden. Im Jahr des Kaufes können 50 Prozent der Anschaffungskosten aller Elektrofahrzeuge steuerlich abgeschrieben werden. Gefördert werden auch elektrisch betriebene Lastenfahrräder. Jobtickets darf der Arbeitgeber pauschal besteuern; die Entfernungspauschale kann davon unabhängig angesetzt werden. Auch unentgeltlich oder preiswert überlassene Dienstfahrräder werden pauschal besteuert. Weitere Steuervorteile gibt es bei der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs sowie beim Laden. Von 2020 an könnten Bücher, Zeitungen und Zeitschriften teilweise billiger werden. Weil gedruckte und digitale Erzeugnisse gleich behandelt werden sollen, dürfen Print- und digitale Medien künftig europaweit mit dem ermäßigten Steuersatz belegt werden. In Deutschland sind das sieben Prozent. Billiger werden zudem Tampons und Monatsbinden - auch Monatshygiene ist künftig nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Ebenfalls im Jahressteuergesetz ist festgelegt, dass sich die Wohnungsbauprämie erhöht, allerdings erst ab 2021. Die Einkommensgrenzen, bis zu denen der Staat Geld dazulegt, werden auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35 000 Euro für Alleinstehende und 70 000 Euro für Paare angehoben. Bislang lagen die Obergrenzen bei 25 600 (Paare: 51 200) Euro. Der maximal förderfähige Sparbetrag steigt von 512 (Paare: 1024) Euro jährlich auf 700 beziehungsweise 1400 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Fördersatz von 8,8 auf 10,0 Prozent. Damit liegt der maximale Sparzuschuss 70 (vorher 45) und für Verheiratete bei 140 (90) Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind, können sich ab 2020 über eine höhere Verpflegungspauschale freuen. Dauert die Abwesenheit mehr als acht Stunden, gibt es nun 14 statt 12 Euro. Ist der Beschäftigte ganztags, also 24 Stunden, unterwegs, gilt die neue Pauschale von 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen steigt die Pauschale für den An- und Abreisetag um zwei auf 14 Euro.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: