Energiewende:Mehr Klimaschutz im Baurecht

Die Kommunen sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung bei Bauvorhaben künftig stärker am Klimaschutz orientieren. Änderungen des Baurechts begünstigen künftig die Errichtung von Windrädern und Solaranlagen.

Michael Bauchmüller

Die Energiewende der Bundesregierung wird auch das deutsche Baurecht verändern. Stärker als bisher sollen Städte und Gemeinden sich künftig bei Planung und Genehmigung von Bauvorhaben am Klimaschutz orientieren. Insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien soll dadurch einfacher werden. Das geht aus einem Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung" hervor. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

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Windräder in Nordwestmecklenburg: An vielen Stellen des deutschen Baugesetzbuches sollen Klimaschutzklauseln eingefügt werden.

(Foto: dpa)

Dem Entwurf zufolge sollen an vielen Stellen des deutschen Baugesetzbuches Klimaschutzklauseln eingefügt werden. So können in Flächennutzungsplänen künftig gezielt Flächen ausgewiesen werden, auf denen Windräder, dezentrale Kraftwerke oder Stromspeicher errichtet werden.

Der Bau von Solaranlagen etwa auf Dächern soll ohne große Genehmigungen möglich sein, sofern die Gebäude außerhalb von Ortschaften liegen. Auch würde der Austausch von Windrädern leichter, das sogenannte "Repowering": Wer eine alte Windkraftanlage durch eine neue, leistungsstärkere ersetzen will, dürfte nach dem neuen Gesetz leichter eine Genehmigung bekommen; in der Novelle widmet sich ein eigener Passus dieser Thematik.

Insgesamt werden sich Gemeinden künftig mehr mit Fragen des Klimaschutzes befassen müssen. Anders als bisher gilt es in dem Entwurf auch als "städtebaulicher Missstand", wenn etwa eine Siedlung verschwenderisch mit Energie umgeht, weil die Gebäude nicht genügend gedämmt sind.

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel seien "dauerhafte Zukunftsaufgaben auch der Städte und Gemeinden", heißt es in dem Entwurf. Und weil Bauherren bei der Sanierung ihres Hauses zuweilen auch mit dem Baurecht in Konflikt kommen - etwa, wenn ein saniertes Gebäude samt dicker Wärmedämmung nicht mehr den ursprünglichen Abmessungen entspricht - enthält das Gesetz auch hier neue Regeln.

Demnach sollen "geringfügige Abweichungen " künftig zulässig sein, "soweit dies mit nachbarlichen und baukulturellen Belangen vereinbar ist". Behörden erhalten so mehr Spielräume.

Ramsauer: "Mehr Rechtssicherheit"

Ursprünglich sollte das Gesetz erst im Laufe des Jahres novelliert werden; es geriet dann aber in das Fukushima-Paket einer beschleunigten Energiewende, das schon in drei Wochen das Bundeskabinett passieren soll. "Mit Änderungen im Bauplanungsrecht schaffen wir Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit für die notwendigen Maßnahmen zur Energiewende", sagte Minister Peter Ramsauer (CSU) der Süddeutschen Zeitung.

Deswegen werde der energiepolitische Teil der Bau-Novelle vorgezogen. Innerhalb der Bundesregierung ist das Gesetz bereits abgestimmt, von diesem Montag an werden sich Länder und kommunale Spitzenverbände damit befassen.

Auch Gesetze über den Ausbau von Stromleitungen, über die Förderung effizienter Kraftwerke und erneuerbarer Energien sowie Vorgaben für das Energiesparen sollen Anfang Juni ins Kabinett - außer der Änderung des Atomgesetzes, die für eine Verkürzung der Atomlaufzeiten nötig ist.

Ein ursprünglich für den Montag erwarteter Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission wurde indes auf Dienstag verschoben. Er soll Aufschluss darüber geben, wie gut deutsche Kernkraftwerke gegen äußere Einflüsse gewappnet sind. Die Prüfung war Folge des Reaktorunglücks in Fukushima.

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