Energiewende:Kommunaler Atomschlag

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Die Anlage Energy's Hinkley Point B in England. (Foto: Suzanne Plunkett/Reuters)

Stadtwerke und Ökostrom-Anbieter ziehen vor den Europäischen Gerichtshof - im Kampf gegen britische Nuklear-Beihilfen. Ein Lehrbeispiel in Sachen Energiepolitik aus der Universitätsstadt Tübingen.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Die Stadtwerke Tübingen sind eine Kommunalfirma wie aus dem Bilderbuch. 559 140 Badegäste durften sie im vorigen Jahr in ihren drei Bädern begrüßen, an ihren 369 Bushaltestellen warteten mehr als 20 Millionen Fahrgäste. Ganz zu schweigen von den Heizkraftwerken, Windparks und Solaranlagen, mit denen die Tübinger Strom erzeugen. Doch für die wähnt das schwäbische Stadtwerk nun Gefahr - aus dem britischen Somerset.

Ein neues Kernkraftwerk soll dort entstehen, Hinkley Point C. Weil es sich am Markt nicht finanzieren ließ, entwickelte die britische Regierung ein eigenes Beihilfemodell. Über 35 Jahre hinweg soll die französische EdF umgerechnet rund 12 Cent je Kilowattstunde eingespeisten Atomstrom bekommen, und das sogar mit regelmäßiger Anpassung an die Inflation. Davon kann mancher Windmüller nur träumen. "Wenn das Schule macht, dann sieht es um die deutsche Energiewende und die dezentrale Energieversorgung düster aus", schwant Stadtwerke-Geschäftsführer Achim Kötzle. "Das entwertet alle unsere Erzeugungsanlagen." Weswegen die Tübinger nun mit neun anderen Stromfirmen vor die europäischen Gerichte ziehen wollen. Diesen Donnerstag wollen sie die Klage offiziell vorstellen.

Das Klägerbündnis, angeführt von der Ökostrom-Firma Greenpeace Energy, bangt um die Fairness an Europas Strommarkt. Für Wettbewerber bringe die Regelung "erhebliche finanzielle Nachteile", sagt Sönke Tangermann, Vorstand der Hamburger Ökostrom-Firma. Die EU-Kommission sah das anfangs ähnlich kritisch, machte dann aber doch den Weg frei für die Subvention. Die Klage der zehn Firmen, darunter auch die Stadtwerke aus Mainz und Bochum, richtet sich deshalb gegen die EU-Kommission - genau wie die Anti-Atom-Klage Österreichs, die ebenfalls dieser Tage eingereicht werden soll.

Die Kläger fürchten vor allem, dass es bei der einen Subvention nicht bleibt. "Hinkley Point C kann als Präzedenzfall für eine erneute Renaissance der Kernenergie in Europa angesehen werden", heißt es in einer Studie der Beratungsfirma Energy Brainpool, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Sie geht der Frage nach, welchen Einfluss verschiedene Atomausbau-Szenarien auf den Strompreis und damit auf die Rentabilität von Anlagen in Deutschland haben können. So könne das neue Kraftwerk, mit 3,2 Gigawatt ungefähr dreimal so groß wie herkömmliche AKWs, künftig Strom weit günstiger anbieten als die Konkurrenz, der Subvention wegen. Damit stiegen auch britische Stromimporte nach Deutschland - wo sich mit Strom dann weniger verdienen ließe. "Der Ausbau weiterer Kernkraftwerke in Europa wirkt sich in gleicher Weise und in entsprechend höherem Maße aus", heißt es in der Studie. Es müssten nur andere den Briten folgen.

Darauf stützt sich auch die Klage. Die Beihilfe verstoße gegen Wettbewerbsrecht und verzerre den Markt, heißt es da. Brüssel habe Vorgaben falsch angewandt; obendrein sei das AKW nie richtig ausgeschrieben worden. Unnütz sei es auch. Ob es die Richter überzeugt? "Wenn man es nicht probiert", sagt Kötzle, "kann man es nicht schaffen."

© SZ vom 02.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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