Süddeutsche Zeitung

Energieversorger:Gaskunden können Geld zurückfordern

Durch die "Wärmemarktklausel" haben Energieversorger wie RWE und Eon jahrelang zu hohe Beträge in Rechnung gestellt. Jetzt bekommen Gaskunden zum Teil mehrere tausend Euro erstattet - aber nur, wenn sie selbst aktiv werden.

Für manche Kunden geht es um mehrere Tausend Euro: In diesen Tagen erhalten viele Bürger Erstattungen von Energieversorgern wie RWE oder Eon, weil sie zu hohe Abrechnungen bezahlt haben. Verbraucherverbände hatten Rückforderungsansprüche gestellt und sich damit gegen die sogenannte Wärmemarktklausel zu Wehr gesetzt. Die ermöglicht es den Unternehmen, einseitig den Preis zu erhöhen, wenn Kunden große Mengen Gas verbrauchen.

In zwei Klageverfahren haben Hamburger Gerichte nun rechtskräftig entschieden, dass die Klausel unwirksam ist - und damit auch sämtliche daraus folgenden Preisänderungen. Wie der Spiegel berichtet, stimmte Eon einem Vergleich zu, um "langwierige Gerichtsverfahren" zu vermeiden.

Geld bekommen aber vorerst nur jene Kunden, die bereits Widerspruch eingelegt haben. Vergangene Woche informierte Eon klagende Kunden in Hamburg. Sie erwarten zum Teil Rückzahlungen in vierstelliger Höhe. In dem Schreiben heißt es nach Spiegel-Informationen, dass die Parteien "strengstes Stillschweigen" zu bewahren hätten.

Denn auch Vertragskunden, die sich bisher nicht den Klagen der Verbraucherzentralen angeschlossen haben, können noch Rückforderungen geltend machen. Die Verjährungsfrist endet erst drei jahre nach Kenntnis der möglichen Ansprüche. Eon will offenbar vermeiden, dass weitere Kunden von der Möglichkeit erfahren und aktiv werden.

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