Hausbau:Förderanträge für Energiesparhäuser werden doch bearbeitet

Hausbau: Viele Antragsteller können nun doch mit einer Förderung für Energiesparhäuser rechnen (Symbolbild).

Viele Antragsteller können nun doch mit einer Förderung für Energiesparhäuser rechnen (Symbolbild).

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Wer seinen Antrag vor dem Stopp am 24. Januar eingereicht hat, kann nun doch noch mit einem Bauzuschuss rechnen.

Viele Hausbauer können nach dem plötzlichen KfW-Förderstopp nun doch mit Geld für ihre energieeffizienten Häuser rechnen. Die beteiligten Ministerien haben sich darauf geeinigt, dass Anträge, die vor dem Förderstopp am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) äußerte sich am Nachmittag zu dem nun gefundenen Kompromiss. Es sei eine "großzügige Regelung nach hinten". Zugleich gebe es eine "strengere Regelung nach vorne", sagte Habeck. Alle Anträge, die nach diesem Datum eingingen, könnten nicht mehr von der alten Regelung profitieren.

Die Bundesregierung hatte die Förderung für energieeffiziente Gebäude angesichts einer Antragsflut und hoher Kosten vorzeitig gestoppt. Statt bis zum 31. Januar konnten nur bis 24. Januar Anträge eingereicht werden. Wie mit bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Anträgen umgegangen werden soll, war lange offen. Die bisher vorgesehenen Mittel der staatlichen Förderbank KfW reichen dafür nicht aus.

Das Programm wäre nach früheren Angaben von Wirtschaftsminister Robert Habeck ohne Stopp auf ein Volumen von 14 Milliarden Euro zugelaufen. Anhängig waren zum Zeitpunkt des Stopps noch Anträge im Volumen von 7,2 Milliarden Euro. Es standen nach Regierungsangaben aber nur noch 1,8 Milliarden Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Antragsflut im Januar besonders für den Bau von Häusern nach dem Standard 55 habe die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen, hieß es.

Bundesregierung verhandelt über neue Förderprogramme

Habeck machte deutlich, er habe nach dem Förderstopp zunächst Härtefallregelungen favorisiert. Dies sei aber nicht rechtssicher möglich gewesen. Deswegen gelte nun der Stichtag 24. Januar. Danach gebe es einen "klaren Cut", so Habeck.

Die nun gefundene Lösung bringe nun eine "gewisse Überförderung" mit sich, so Habeck. Sie koste den Bund zusätzlich fünf Milliarden Euro. Gegenüber einem Fortlaufen des Programms habe der Bund aber zwischen sieben und 10 Milliarden Euro "eingespart". Habeck sagte, der Förderstopp habe Unmut, Enttäuschung und Zorn ausgelöst, sei aber "zwingend" und "notwendig" gewesen, weil die Mittel nicht mehr ausreichend da gewesen seien. "Der Abbruch war kein Glanzstück", so der Minister. Er sei aber angesichts der Haushaltslage zwingend nötig gewesen.

Nach derzeitigem Stand gehen damit jene Hausbauer, die nach dem Förderstopp und vor Monatsende noch Anträge stellen wollten, zunächst leer aus. Die Bundesregierung verhandelt aber über Programme, die die bisherigen Förderungen ersetzen sollen.

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