Süddeutsche Zeitung

Gas-Krise:So will Habeck künftig Energie sparen

Kühlere Amtszimmer, weniger Licht in den Städten, Türen zu: Der Bundeswirtschaftsminister will per Verordnung Gas einsparen. Jetzt zeigen erste Entwürfe, was das konkret bedeutet.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Ob jemand körperlich schwer arbeitet oder nicht, ob im Sitzen oder Stehen - bisher hat das im deutschen Recht selten einen großen Unterschied gemacht. Im kommenden Winter aber schon. Denn wer hart arbeitet, so sieht es ein Verordnungsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor, braucht es am Arbeitsplatz nicht ganz so warm. Und wer seine Tätigkeit überwiegend im Sitzen verrichtet, soll es wärmer haben als jemand, der oder die das "im Stehen oder Gehen" tut. So sehen sie aus, die Details des deutschen Energiesparplans.

Schon vorige Woche hatte Minister Robert Habeck (Grüne) im SZ-Interview derlei Einschränkungen angekündigt. Auch an der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Plakaten solle gespart werden. Doch die Verordnung, so zeigt der erste Entwurf, reicht weiter. So soll die Lufttemperatur in den Arbeitsräumen öffentlicher Gebäude höchstens auf zwölf Grad Celsius geheizt werden, wenn in Räumen schwere körperliche Arbeit verrichtet wird. Bei "mittelschweren Tätigkeiten" soll sie bei höchstens 16 Grad liegen, wenn die Arbeit im Stehen verrichtet wird, im Sitzen bei 17 Grad. Bei körperlich leichten Arbeiten überwiegend im Stehen darf es 18 Grad Celsius haben, im Sitzen 19 Grad. Letzteres umfasst vermutlich alle Formen üblicher Büroarbeit. Krankenhäuser, Altenheime, Kitas und Schulen sind von der Pflicht ausgenommen.

Gemeinschaftsflächen wie Flure sollen gar nicht mehr beheizt werden, und wo in öffentlichen Gebäuden Durchlauferhitzer hängen, "deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist", sind sie auszuschalten. Auch diese Regeln gelten nicht für soziale Einrichtungen.

Auch für Gewerbe und Haushalte soll es Regeln geben. So dürfen private Pools nicht mehr mit Strom und Gas beheizt werden. Vereinbarungen in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in Wohnungen verlangen, sollen unwirksam werden, und zu Beginn der Heizperiode sollen alle Haushalte eine Information darüber bekommen, wie viel sie verbrauchen, was sie das künftig kosten könnte, und was sich einsparen ließe.

Und auch für den Handel soll es eine Vorschrift geben: Tür zu! "Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt", heißt es in Paragraf 10. Es könne, so heißt es zur Begründung, sonst Heizwärme "unkontrolliert entweichen" - und das nur, "um Kunden im Vorbeigehen einen Blick in die Geschäftsräume und die Auslagen zu gewähren".

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