Unternehmenssteuern:Finanzämter wollen Nachsicht walten lassen

Straßenschild mit der Aufschrift "Finanzamt"

Angesichts hoher Energiekosten und anderer Folgen des Ukraine-Krieges können Firmen beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass ihre Zahlungen vorübergehend gekürzt oder vollständig ausgesetzt werden.

(Foto: imagebroker/MAL via www.imago-images.de)

Viele Firmen können angesichts der hohen Energiepreise ihre Steuern nicht mehr zahlen. Um eine Pleitewelle zu verhindern, kommen ihnen Bund und Länder jetzt zur Hilfe.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Wenn man eines nicht brauchen kann in dieser Zeit hoher Energiekosten, gestörter Lieferketten und wachsender Existenznöte, dann sind es Mahnungen, Drohungen und Drängelschreiben des Finanzamts. Zu dieser Erkenntnis sind nun auch die obersten Chefinnen und Chefs der Steuerbehörden, die Finanzminister von Bund und Ländern, gekommen: Sie wollen die Ämter noch in dieser Woche anweisen, Firmen, Freiberufler und Selbständige in den kommenden Monaten möglichst nachsichtig zu behandeln und bei Versäumnissen auf allzu rabiate Sanktionen zu verzichten. So steht es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das in Kürze veröffentlicht werden soll und der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Demnach sollen die Finanzämter "Billigkeitsmaßnahmen" ergreifen können, wenn Unternehmen von den "schwerwiegenden Folgewirkungen" des russischen Angriffs auf die Ukraine "nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen" sind. Gemeint ist: Kann ein Betrieb seine Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer nicht fristgerecht leisten, können die Behörden den Betrag herabsetzen oder stunden und auf eine zwangsweise Eintreibung via Gerichtsvollzieher oder Kontopfändung verzichten. Auch eine rückwirkende Reduzierung der Vorauszahlungen für das gesamte Jahr 2022 ist möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen in der Vergangenheit ihre Steuern pünktlich gezahlt haben, wobei gewährte Stundungen infolge der Corona-Krise nicht angerechnet werden.

Anders als gewöhnliche Arbeitnehmer müssen Firmen, Selbständige und Freiberufler ihre geschätzte Steuerschuld in Form regelmäßiger Vorauszahlungen begleichen. Die Höhe dieser Zahlung orientiert sich an den Erträgen der Vorjahre. Im schlimmsten Fall kann es also passieren, dass ein Unternehmen im Vierteljahresrhythmus Steuern in erheblicher Höhe ans Finanzamt überweisen muss, obwohl es derzeit etwa wegen der hohen Energiepreise oder pandemiebedingter Produktionsausfälle gar keine Gewinne verbucht oder gar rote Zahlen schreibt. Der Staat würde die Existenznot des Betriebs damit noch vergrößern. Allein in der besonders energieintensiven Chemieindustrie steht nach Angaben des zuständigen Arbeitgeberverbands BAVC jedes zweite Unternehmen vor dem Aus, sollte sich an den hohen Energiepreisen nichts ändern.

Firmen, die fürchten, in Not zu geraten, sollen künftig beim Finanzamt einen Antrag stellen können, dass ihre Zahlungen vorübergehend gekürzt oder vollständig ausgesetzt werden. Zudem will der Staat auf Stundungszinsen verzichten. Geht der Antrag bis zum 31. März 2023 ein, soll auch ein Großteil der Nachweise entfallen, mit denen Betriebe ihre Bedürftigkeit sonst untermauern müssen. Darüber hinaus werden die Abgabefristen für die Steuererklärung der Jahre 2020 bis 2024 verlängert.

In dem Schreiben wird versprochen, dass alle Anträge auf Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen "zeitnah" beantwortet werden. Ob das gelingt, muss sich aber noch erweisen, denn zugleich gilt auch: "In jedem Einzelfall ist unter Würdigung der entscheidungserheblichen Tatsachen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, inwieweit gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine steuerliche Billigkeitsmaßnahme vorliegen."

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