Energiekrise:EU lockert die Regeln für staatliche Beihilfen

EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager

Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager bei einer Pressekonferenz: Die neuen Vorschriften sollen noch im Oktober verabschiedet werden.

(Foto: Franciso Seco/AFP)

Die Regierungen der EU sollen Unternehmen künftig besser gegen die hohen Energiepreise helfen können. Davon könnte auch Berlins "Doppelwumms" profitieren.

Von Björn Finke, Brüssel

Die EU-Regierungen sollen großzügiger und für längere Zeit Firmen unterstützen dürfen, denen die hohen Energiepreise und andere Folgen des Ukraine-Kriegs zu schaffen machen. Die EU-Kommission lockerte bereits im März die strengen Vorschriften für staatliche Beihilfen. Nun plant die Brüsseler Behörde, diese Ausnahmeregeln noch flexibler zu gestalten und ein Jahr länger gelten zu lassen, bis Ende 2023. Dies geht aus einem 39-seitigen Entwurf der Änderungen hervor, den die Kommission gerade mit den Mitgliedstaaten diskutiert und welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager will diese neue Version des sogenannten Befristeten Krisenrahmens für Beihilfen noch im Oktober verabschieden.

Die Behörde würde das angepasste Regelwerk dann auch zurate ziehen, um Subventionsprogramme für Betriebe aus dem geplanten deutschen Abwehrschirm zu genehmigen. Berlin stellt bis zu 200 Milliarden Euro bereit, um Bürgerinnen und Bürger und Firmen bis 2024 bei den Energiekosten zu entlasten. Dieser "Doppelwumms", wie Kanzler Olaf Scholz das Paket nennt, hat bei anderen EU-Regierungen und in der Kommission einige Aufregung provoziert. Mancher Mitgliedstaat fürchtet, die üppige Unterstützung könnte deutschen Konzernen unfaire Vorteile auf dem gemeinsamen Binnenmarkt bescheren. Die Bundesregierung streitet das ab: Berücksichtige man die Größe der Bevölkerung und Wirtschaft, seien die Hilfen nicht generöser als die anderer Länder, argumentieren Vertreter Berlins.

Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton kündigt trotzdem an, dass die Behörde genau prüfen werde, ob das Paket den Binnenmarkt verzerrt. Das ist Aufgabe der Vestager unterstellten Wettbewerbshüter der Kommission, und die arbeiten bald auf Basis der geänderten Ausnahmeregeln.

Die Hilfen sollen nicht "aus dem Ruder laufen"

Zu den wichtigsten Anpassungen gehört, dass dem Entwurf zufolge die Obergrenze für zulässige Hilfen um die Hälfte erhöht wird. Industriebetrieben, die sehr viel Energie verbrauchen, dürfen Regierungen dann bis zu 70 Prozent der Kosten erstatten, maximal aber 50 Millionen Euro pro Jahr. Neben Zuschüssen können Regierungen günstige Darlehen oder Bürgschaften gewähren. Der neue Beihilferahmen führt einen weiteren Zweck ein, für den Regierungen solche Kreditgarantien aussprechen dürfen: Dies soll künftig Konzernen ermöglichen, bei Geschäften auf Energiebörsen hohe Sicherheiten zu hinterlegen. Die stark gestiegenen und schwankenden Preise führen dazu, dass Käufer mehr Sicherheiten präsentieren müssen. Das brachte schon einige Energiehändler und -versorger in Geldnot.

Im Europaparlament stoßen die Pläne bereits auf Zustimmung: Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber bezeichnet die Ausweitung des Krisenrahmens als "das richtige Signal, denn die Sanktionen und insbesondere die hohen Energiepreise schlagen voll auf die Unternehmen durch und nagen an der wirtschaftlichen Substanz". In dieser Situation müssten angepasste EU-Regeln für Subventionen verhindern, dass die Hilfsprogramme der Regierungen "aus dem Ruder laufen", sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion.

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