Süddeutsche Zeitung

Energiebranche:Eon und Innogy vor Verschmelzung

Lesezeit: 1 min

Verbliebene Aktionäre der RWE- Tochter sollen abgefunden werden

Von Benedikt Müller, Düsseldorf

Der Eon-Konzern hat entschieden, wie er den Konkurrenten Innogy nach der geplanten Fusion integrieren will: Eon strebt eine Verschmelzung mit der RWE-Tochter an. Das hat der Konzern mitgeteilt. Damit scheint besiegelt, dass der Versorger Innogy - drei Jahre nach seinem Börsengang - nicht mehr lang als eigenständige Firma bestehen wird.

Deutschlands größte Energiekonzerne Eon und RWE hatten 2018 einen milliardenschweren Tausch angekündigt. Demnach will Eon das Netzgeschäft sowie die 21 Millionen Strom- und Gaskunden von Innogy in Europa übernehmen. Im Gegenzug sollen die Ökostromkraftwerke von Eon und Innogy an RWE gehen; der Konzern würde zum reinen Stromerzeuger. Allerdings prüft die EU-Wettbewerbskommission diese Zerschlagung von Innogy noch. Eon gibt sich zuversichtlich, die Freigabe "noch in diesem Monat" zu erhalten.

Sobald die Genehmigung vorliegt, wolle Eon Innogy "möglichst rasch" integrieren und einen sogenannten Verschmelzungsvertrag aushandeln. So könne man die Integrationspläne, die beide Unternehmen gemeinsam erarbeitet hätten, am ehesten umsetzen, ließ Eon-Chef Johannes Teyssen mitteilen. Der fusionierte Konzern wolle seinen Kunden schon bald "Produkte aus einer Hand" anbieten. Ob die Marke Innogy fortbestehen wird, sei noch nicht entschieden, sagt ein Eon-Sprecher.

Als RWE Innogy 2016 an die Börse brachte, behielt der Konzern 76,8 Prozent der Aktien seiner Ökostrom-, Netz- und Vertriebstochter. Diese Anteile sollen nun an Eon gehen; der Konzern hat sich mit einem Übernahmeangebot sowie über die Börse mittlerweile weitere 13,2 Prozent der Innogy-Aktien gesichert. So kommt Eon genau auf jene 90 Prozent, die laut dem Aktienrecht nötig sind, um verbliebene Innogy-Aktionäre zwangsweise ausschließen zu können. Diese sollen eine Abfindung erhalten. Als Alternative zu einer Verschmelzung hätte Eon Innogy als eigenständige Firma erhalten und einen Beherrschungsvertrag abschließen können.

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SZ vom 05.09.2019
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