Köln/Kerpen (dpa) - Beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen liegt eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst vor. "Die Beschwerde ist am Donnerstagabend bei uns eingegangen", sagte eine OVG-Sprecherin am Freitag in Münster. Das Gericht in Köln hatte die Räumung der Baumhäuser durch die Stadt Kerpen als rechtmäßig bezeichnet. Der zuständige Senat prüfe jetzt, sagte die Sprecherin. Mit einer Entscheidung sei im Laufe des Tages zu rechnen.
Die Stadt Kerpen begründet die Räumung mit der Gefahrenabwehr für die Bewohner der Baumhäuser und mit Mängeln beim Brandschutz.