Schwerin/Karlsruhe (dpa) - Die wegen ihrer Beteiligung am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 umstrittene Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat im Streit um ihre Auskunftspflicht gegenüber der Presse das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang der angekündigten Verfassungsbeschwerde. Die von einer Anwaltskanzlei in Münster verfasste Klageschrift umfasst mehr als 80 Seiten. Darin wird der zwei Gerichtsurteilen zugrundeliegenden Auffassung widersprochen, dass die Stiftung wegen ihrer Nähe zur Landesregierung als Behörde anzusehen und damit zur Auskunft verpflichtet ist.
Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht soll nach Angaben der Stiftung verhindert werden, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile entstehen. Die dem Umwelt- und Klimaschutz gewidmete Stiftung hatte einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegründet, um unter Umgehung drohender US-Sanktionen die Fertigstellung der Gasleitung durch die Ostsee zu ermöglichen. Die Pipeline wurde Ende 2021 fertig, erhielt von deutscher Seite aber keine Betriebsgenehmigung.
Den Angaben zufolge beantragte die Klimastiftung auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Durch die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes solle verhindert werden, dass das Landgericht Schwerin gegenüber der Klimastiftung Zwangsgeld festsetzt und Zwangshaft anordnet, hieß es. Dies war mit dem erstinstanzlichen Urteil vom Juni dieses Jahres für den Fall angedroht worden, dass die Stiftung die Firmennamen nicht nennt. Nach eigenen Angaben schloss die Stiftung über ihren gesonderten wirtschaftlichen Teil mit etwa 80 Unternehmen Verträge im Umfang von insgesamt 165 Millionen Euro ab, die von Nord Stream 2 finanziert wurden.
Neben dem wirtschaftlichen Engagement sorgte auch die maßgebliche Finanzierung der Stiftung selbst mit Geld aus russischen Erdgasgeschäften für massive Kritik. Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 hatte der Stiftung 20 Millionen Euro für Klimaschutz- und Umweltprojekte zur Verfügung gestellt, von denen laut Stiftung bislang rund eine Million Euro eingesetzt wurden. Das Land als Stiftungsgründer gab 200 000 Euro.
Im Schweriner Landtag befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen um die Gründung und mit dem Wirken der lange Zeit von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützten Stiftung. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine war Schwesig aber auf Distanz zu dem Pipeline-Projekt und auch zur Stiftung gegangen, die nun aufgelöst werden soll.
Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht in Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt und damit einem Journalist der Zeitung „Die Welt“ Recht gegeben, der die beteiligten Firmen genannt haben wollte. Doch erkennt die Klimastiftung die Argumentation der Richter nicht an, wonach es eine „beherrschende“ Stellung der Landesregierung gegenüber der Stiftung gebe und diese presserechtlich als Behörde gelte.
Als Stiftung des bürgerlichen Rechts sei die Klimastiftung MV als juristische Person anzusehen, für die das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung gelte, heißt es in der Beschwerdeschrift. Eine Beeinflussung der Willensbildung - etwa durch die Landesregierung - lasse sich „mit der Struktur der Rechtsfigur "Stiftung" nicht vereinbaren“. Stiftungsvorstand, Ex-Ministerpräsident Erwin Sellering, hatte sich zuvor ähnlich geäußert: „Die Landesregierung hat keinerlei Einfluss auf das Handeln des allein für die Stiftung verantwortlichen Vorstandes“.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland forderte unterdessen Klimastiftung und Landesregierung auf, die Akten über Geschäftspartner der Stiftung zu veröffentlichen. „Gerade wegen des Zusammenhangs von Nord Stream 2 mit der politischen Gesamtentwicklung ist dringend Transparenz nötig, insbesondere vor dem Hintergrund der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für Deutschland“, erklärte Gerhard Bley von der Transparency- Regionalgruppe Mecklenburg-Vorpommern. Um Transparenz sicherzustellen, müssten presserechtliche Auskunftsansprüche gesichert werden. Nach eigenen Angaben hatte Transparency Deutschland der Klimastiftung MV bereits im Februar 2021, also kurz nach Gründung, Missbrauch der Rechtsform Stiftung vorgeworfen.
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