Energie:Befangenheitsanträge auf Prokon-Gläubigerversammlung abgelehnt

Hamburg (dpa) - Eklat auf der Prokon-Gläubigerversammlung: Stimmrechte von rund 15 000 Genussrechteinhabern sind für nichtig erklärt worden. Außerdem wurden in dem Zusammenhang drei Befangenheitsanträge gegen eine Rechtspflegerin des zuständigen Amtsgerichts Itzehoe abgelehnt. Das teilte ein Anwalt mit, dessen Kanzlei einige Gläubiger vertritt. Die Ungültigkeit der Stimmrechte habe die Rechtspflegerin damit begründet, dass die Stimmen von einem Vertrauten in unmittelbare Nähe des früheren Prokon-Chefs Carsten Rodbertus eingesammelt worden waren.

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Hamburg (dpa) - Eklat auf der Prokon-Gläubigerversammlung: Stimmrechte von rund 15 000 Genussrechteinhabern sind für nichtig erklärt worden. Außerdem wurden in dem Zusammenhang drei Befangenheitsanträge gegen eine Rechtspflegerin des zuständigen Amtsgerichts Itzehoe abgelehnt. Das teilte ein Anwalt mit, dessen Kanzlei einige Gläubiger vertritt. Die Ungültigkeit der Stimmrechte habe die Rechtspflegerin damit begründet, dass die Stimmen von einem Vertrauten in unmittelbare Nähe des früheren Prokon-Chefs Carsten Rodbertus eingesammelt worden waren.

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